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Heft 2/1903
Heft 2/1903
Der zwanzigjährige Bestand des Gesetzes betreffend die Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters
Kurzfassung
Der 23. Mai 1883 ist ein für die Geschichte des österreichischen Vermessungs- und Katasterwesens hochwichtiger und denkwürdiger Tag. Trat doch mit diesem Datum, gleichsam als Schlusstein sich in den gewaltigen Bau der österreichischen Landesvermessung und Grundsteuereinschätzung einfügend, das Gesetz betreffend die Evidenzhaltnng des Grundsteuerkatasters in Wirksamkeit.
Der 23. Mai 1883 ist ein für die Geschichte des österreichischen Vermessungs- und Katasterwesens hochwichtiger und denkwürdiger Tag. Trat doch mit diesem Datum, gleichsam als Schlusstein sich in den gewaltigen Bau der österreichischen Landesvermessung und Grundsteuereinschätzung einfügend, das Gesetz betreffend die Evidenzhaltnng des Grundsteuerkatasters in Wirksamkeit.
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VGI_190301_Weigl.pdf
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Auftrags- und Abschiebeapparat System Ernst Engel
Kurzfassung
Die geodätischen Instrumente und Aufnahmsmethoden haben in der modernen Geodäsie eine so wesentliche Verfeinerung erfahren, dass die überlieferten Hilfsmittel zur Herstellung von Plänen wie Transversalmasstab und Zirkel nicht mehr ausreichen, um die durch die Aufnahme gewonnenen Felddaten mit dem erforderlichen, nur vom Masstabe der Zeichnung abhängigen Grade von Genauigkeit zur planlichen Darstellung zu bringen.
Die geodätischen Instrumente und Aufnahmsmethoden haben in der modernen Geodäsie eine so wesentliche Verfeinerung erfahren, dass die überlieferten Hilfsmittel zur Herstellung von Plänen wie Transversalmasstab und Zirkel nicht mehr ausreichen, um die durch die Aufnahme gewonnenen Felddaten mit dem erforderlichen, nur vom Masstabe der Zeichnung abhängigen Grade von Genauigkeit zur planlichen Darstellung zu bringen.
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VGI_190302_Engel.pdf
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Neu-Aufnahme des Gemeindegebietes der Stadt Amstetten
Kurzfassung
Über die Neuaufnahme der Stadt Amstetten wird uns folgendes mitgeteilt: Infolge der im Jahre 1900 erfolgten Vergrösserung des Stadtgebietes durch Einbeziehung von Teilen der Gemeinden Edla und Preinsbach hat der Geimeindeausschuss im Jahre 1901 beschlossen, bei der k. k. n.-ö. Fiz-Landes-Direktion um die Neuvermessung des Gebietes der Ortsgemeinde Amstetten, ausgenommen jenen Teil, welcher zwischen dem Ybbsflusse und der Reichsstrasse liegt, anzusuchen und sich bereit erklärt, die zur Vermessung notwendigen Handlanger und das Materiale (Signale, Pflöcke etc.) sowie das Kanzleilokale unentgeltlich beizustellen.
Über die Neuaufnahme der Stadt Amstetten wird uns folgendes mitgeteilt: Infolge der im Jahre 1900 erfolgten Vergrösserung des Stadtgebietes durch Einbeziehung von Teilen der Gemeinden Edla und Preinsbach hat der Geimeindeausschuss im Jahre 1901 beschlossen, bei der k. k. n.-ö. Fiz-Landes-Direktion um die Neuvermessung des Gebietes der Ortsgemeinde Amstetten, ausgenommen jenen Teil, welcher zwischen dem Ybbsflusse und der Reichsstrasse liegt, anzusuchen und sich bereit erklärt, die zur Vermessung notwendigen Handlanger und das Materiale (Signale, Pflöcke etc.) sowie das Kanzleilokale unentgeltlich beizustellen.
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VGI_190303_NN.pdf
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