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- Heft 9/1903
Heft 9/1903
Heft 9/1903
Der Messtisch als Winkel-Messinstrument mit Repetition
Kurzfassung
Winkel, deren Grösse numerisch genau zu bestimmen ist, werden heutzutage nur mit dem Theodoliten gemessen; Zweck dieser Zeilen ist, die wenig bekannte Verwendung des Messtisches als Winkel-Messinstrnment zu erläutern, da es mit demselben möglich ist, Winkel, deren Grösse in Zahlen ausgedrückt werden sollen, bis zu einer gewissen bedingten Genauigkeit zu bestimmen. Friedrich Willlelm Netto, ein bekannter, verdienstvoller Geodät, beschreibt in seinem Handbuche der gesamten Vermessungskunde bereits im Jahre 1820 die Messung horizontaler Winkel mit dem Messtisch sowohl einfach als vielfach.
Winkel, deren Grösse numerisch genau zu bestimmen ist, werden heutzutage nur mit dem Theodoliten gemessen; Zweck dieser Zeilen ist, die wenig bekannte Verwendung des Messtisches als Winkel-Messinstrnment zu erläutern, da es mit demselben möglich ist, Winkel, deren Grösse in Zahlen ausgedrückt werden sollen, bis zu einer gewissen bedingten Genauigkeit zu bestimmen. Friedrich Willlelm Netto, ein bekannter, verdienstvoller Geodät, beschreibt in seinem Handbuche der gesamten Vermessungskunde bereits im Jahre 1820 die Messung horizontaler Winkel mit dem Messtisch sowohl einfach als vielfach.
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VGI_190317_NN.pdf
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Ueber Strassenvermessungen
Kurzfassung
Wiederholt wurde ich als Sachverständiger gerichtlichen Streitverhandlungen zugezogen, deren Ursache dadurch hervorgerufen worden war, dass Anrainer von Feldwegen, die in permanente Strassen umgewandelt wurden, die vom Geometer festgestellten Ausmasse der zu Strassenzwecken, abgetretenen Parzellenteile nicht anerkannten und daher im Klagewege eine ihrer Meinung nach richtigere und in all en Fällen bedeutend grössere Entschädigung von den betreffenden Gemeinden oder Bezirksstrassen Ausschüssen verlangten.
Wiederholt wurde ich als Sachverständiger gerichtlichen Streitverhandlungen zugezogen, deren Ursache dadurch hervorgerufen worden war, dass Anrainer von Feldwegen, die in permanente Strassen umgewandelt wurden, die vom Geometer festgestellten Ausmasse der zu Strassenzwecken, abgetretenen Parzellenteile nicht anerkannten und daher im Klagewege eine ihrer Meinung nach richtigere und in all en Fällen bedeutend grössere Entschädigung von den betreffenden Gemeinden oder Bezirksstrassen Ausschüssen verlangten.
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VGI_190318_Przerovsky.pdf
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Regulierungsplan der Stadtgemeinde Berndorf in Niederösterreich
Kurzfassung
Eine der Hauptanforderungen, welche an ein grösseres oder stark im Entwickeln begriffenes Gemeinwesen gestellt wird, ist der Besitz eines verlässlichen und mit der Natur und dem Kataster resp. Grunbbuch in Uebereinstimmung stehenden General-Regulierungsplanes. Zu letzterem werden als Planunterlage gewöhnlich die bestehenden Katastermappenblätter, welche das zu behandelnde Gebiet darstellen, benützt, und durch Umzeichnung der Blätter mittelst Pantographen oder auch mittelst Photographie vergrösserte Pläne hergestellt. Diese Planunterlagen genügen auf Grund der Erfahrungen in der Praxis und bei der Evidenzhaltung des Grundsteuer-Katasters bezüglich ihrer Genauigkeit nicht, indem die Fluchtlinien (Baulinien) in der Wirklichkeit die Eigentumsgrenzen grösstenteils nicht in denselben Punkten, wie im Plane schneiden.
Eine der Hauptanforderungen, welche an ein grösseres oder stark im Entwickeln begriffenes Gemeinwesen gestellt wird, ist der Besitz eines verlässlichen und mit der Natur und dem Kataster resp. Grunbbuch in Uebereinstimmung stehenden General-Regulierungsplanes. Zu letzterem werden als Planunterlage gewöhnlich die bestehenden Katastermappenblätter, welche das zu behandelnde Gebiet darstellen, benützt, und durch Umzeichnung der Blätter mittelst Pantographen oder auch mittelst Photographie vergrösserte Pläne hergestellt. Diese Planunterlagen genügen auf Grund der Erfahrungen in der Praxis und bei der Evidenzhaltung des Grundsteuer-Katasters bezüglich ihrer Genauigkeit nicht, indem die Fluchtlinien (Baulinien) in der Wirklichkeit die Eigentumsgrenzen grösstenteils nicht in denselben Punkten, wie im Plane schneiden.
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VGI_190319_Beran.pdf
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