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Heft 14/1903

Heft 14/1903
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Ergänzung des Beamtenstandes bei der Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters
Kurzfassung
Die Ergänzung des Beamtenstandes bei der Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters erfolgt durch Absolventen des geodätischen Kurses an den technischen Hochschulen, welche nach einer 3-6-monatlichen Probedienstleistung zu Evidenzhaltungs-Eleven ernt werden.
Die Ergänzung des Beamtenstandes bei der Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters erfolgt durch Absolventen des geodätischen Kurses an den technischen Hochschulen, welche nach einer 3-6-monatlichen Probedienstleistung zu Evidenzhaltungs-Eleven ernt werden.