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Heft 14/1904
Heft 14/1904
Zur Grenzerneuerung und Austragung von Grenzstreitigkeiten
Kurzfassung
Nach dem mit dem Gesetze vom 1. August 1895, R.G.Bl. Nr. 113, eingeführten gerichtlichen Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozeßordnung) können Grenzerneuerungen und Grenzstreitigkeiten auf zwei Arten vollzogen, beziehungsweise angeordnet werden.
Nach dem mit dem Gesetze vom 1. August 1895, R.G.Bl. Nr. 113, eingeführten gerichtlichen Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozeßordnung) können Grenzerneuerungen und Grenzstreitigkeiten auf zwei Arten vollzogen, beziehungsweise angeordnet werden.
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