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VGI - Autor
Christoph Twaroch
Wir haben 102 Artikel von und mit Christoph Twaroch gefunden.
Whose land? Whose data about land? Betrachtungen zum österreichischen Landadministrationssystem Reflections on the Austrian Land Administration System
Kurzfassung
Die Verwaltung von Grund und Boden erfolgt in der Regel über das Grundbuch und den Kataster. Dieses Verwaltungssystem für "Land" informiert über das Eigentum und beschreibt die Nutzung, den Wert und die Entwicklung der Ressource "Land". Das derzeitige zunehmende Interesse an "Grund und Boden" könnte als eine gute Entwicklung und als große Chance für die Landverwaltung betrachtet werden. Andererseits könnte man auch argumentieren, dass dieses wachsende Interesse Gefahren mit sich bringt. Wenn der Kauf eines Grundstücks erwogen wird, stellen sich im Allgemeinen Fragen wie: Wer ist der/die Eigentümer:in des Grundstücks? Welche Rechte und Beschränkungen sind mit dem Grundstück verbunden? Wie hoch ist der Wert des Grundstücks? Aber das ist nur ein Teil der Geschichte. Immer wichtiger werden Fragen nach den Veränderungen des Grundstücks im Laufe der Zeit. Ausgangspunkt für diese Veröffentlichung war ein Artikel im "Economist". Ausgelöst durch dessen Inhalt werden die Geheimnisse der Ressource "Land" beleuchtet und in den österreichischen Kontext übertragen. Herausforderungen für die österreichische Bodenpolitik und den österreichischen Kataster werden aufgezeigt. Dieser Artikel bezieht sich auch auf die VGI-Veröffentlichung "Das (österreichische) Landadministrationssystem der Zukunft? – Vision eines zukünftigen Katasters" aus dem Jahr 2017. Aufbauend auf zwei Kernaussagen in diesem Artikel (1. Grundbuch und Kataster als Treiber von Entwicklung und Innovation, 2. Grundbuch und Kataster als Gemeinschaftsprodukt) werden im Artikel Themen wie Grundstücksbewertung, 3D-Kataster, Landnutzungsüberwachung, soziale Verantwortung und Bildung angeschnitten. Der Artikel schließt mit Fragen, die Diskussionen und einen fachlichen Austausch über die Herausforderungen der österreichischen Landverwaltung anregen sollen.
Abstract
Land administration usually is realised through the land register and cadastre. This management system for land describes and informs about the ownership, use, value and development of the resource land. The current increasing interest in land could be argued as a good development and as an enormous opportunity for land administration. But it could also be argued that this growing interest in land entails dangers. Generally, if someone is considering buying a piece of land, they often ask themselves questions like: Who owns the land? What rights and restrictions are associated with that land? What is the value of the property? But that is only part of the story: increasingly important are questions concerning the changes in the land over time. The starting point of this publication was an article in the ‚Economist‘. Triggered by the content of the article, the mysteries of the capital ‘land‘ are unpacked and transferred into the Austrian context. Challenges for the Austrian cadastre and its land policy are highlighted. This article refers to the article The (Austrian) Land Administration System of the Future? Visions of a future cadastre as published in 2017. Building upon two key statements in this article (1. Land register and cadastre as drivers of development and innovation, and 2. land register and cadastre as a community product) the content of the paper unfolds around property valuation, 3D Cadastre, land use monitoring, social responsibility, education and more. The article concludes with questions to stimulate discussion and to encourage a collective exchange regarding the challenges of the Austrian land administration.
Die Verwaltung von Grund und Boden erfolgt in der Regel über das Grundbuch und den Kataster. Dieses Verwaltungssystem für "Land" informiert über das Eigentum und beschreibt die Nutzung, den Wert und die Entwicklung der Ressource "Land". Das derzeitige zunehmende Interesse an "Grund und Boden" könnte als eine gute Entwicklung und als große Chance für die Landverwaltung betrachtet werden. Andererseits könnte man auch argumentieren, dass dieses wachsende Interesse Gefahren mit sich bringt. Wenn der Kauf eines Grundstücks erwogen wird, stellen sich im Allgemeinen Fragen wie: Wer ist der/die Eigentümer:in des Grundstücks? Welche Rechte und Beschränkungen sind mit dem Grundstück verbunden? Wie hoch ist der Wert des Grundstücks? Aber das ist nur ein Teil der Geschichte. Immer wichtiger werden Fragen nach den Veränderungen des Grundstücks im Laufe der Zeit. Ausgangspunkt für diese Veröffentlichung war ein Artikel im "Economist". Ausgelöst durch dessen Inhalt werden die Geheimnisse der Ressource "Land" beleuchtet und in den österreichischen Kontext übertragen. Herausforderungen für die österreichische Bodenpolitik und den österreichischen Kataster werden aufgezeigt. Dieser Artikel bezieht sich auch auf die VGI-Veröffentlichung "Das (österreichische) Landadministrationssystem der Zukunft? – Vision eines zukünftigen Katasters" aus dem Jahr 2017. Aufbauend auf zwei Kernaussagen in diesem Artikel (1. Grundbuch und Kataster als Treiber von Entwicklung und Innovation, 2. Grundbuch und Kataster als Gemeinschaftsprodukt) werden im Artikel Themen wie Grundstücksbewertung, 3D-Kataster, Landnutzungsüberwachung, soziale Verantwortung und Bildung angeschnitten. Der Artikel schließt mit Fragen, die Diskussionen und einen fachlichen Austausch über die Herausforderungen der österreichischen Landverwaltung anregen sollen.
Abstract
Land administration usually is realised through the land register and cadastre. This management system for land describes and informs about the ownership, use, value and development of the resource land. The current increasing interest in land could be argued as a good development and as an enormous opportunity for land administration. But it could also be argued that this growing interest in land entails dangers. Generally, if someone is considering buying a piece of land, they often ask themselves questions like: Who owns the land? What rights and restrictions are associated with that land? What is the value of the property? But that is only part of the story: increasingly important are questions concerning the changes in the land over time. The starting point of this publication was an article in the ‚Economist‘. Triggered by the content of the article, the mysteries of the capital ‘land‘ are unpacked and transferred into the Austrian context. Challenges for the Austrian cadastre and its land policy are highlighted. This article refers to the article The (Austrian) Land Administration System of the Future? Visions of a future cadastre as published in 2017. Building upon two key statements in this article (1. Land register and cadastre as drivers of development and innovation, and 2. land register and cadastre as a community product) the content of the paper unfolds around property valuation, 3D Cadastre, land use monitoring, social responsibility, education and more. The article concludes with questions to stimulate discussion and to encourage a collective exchange regarding the challenges of the Austrian land administration.
Keywords/Schlüsselwörter
Kataster Grundbuch Landadministration Bodenordnung Herausforderungen Innovationen
Kataster Grundbuch Landadministration Bodenordnung Herausforderungen Innovationen
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Grenzstein, Grenzbeschreibung, Karte: Eigentumsgrenzen im 17. und 18. Jahrhundert
Kurzfassung
Anders als zur heutigen Katastervermessung und Dokumentation wurden die Grenzen des Grundeigentums vor 300 Jahren nach topographischen Gegebenheiten beschrieben. An besonderen Punkten weist oft ein Grenzstein mit Jahreszahl auf die Grundbesitzer hin. Herrschaftskarten sind Privatsache der Besitzer und dienen der Dokumentation und weniger der genauen Grenzfestlegung. Bei Grenzstreitigkeiten wurden Geometer hinzugezogen, die eine Grenzkarte mit Beschreibung verfassten, die dann als Entscheidungsgrundlage verwendet wurde. Der Beitrag befasst sich mit der Lage historischer Grenzsteine, mit Grenzbeschreibungen und Karten des 17. und 18. Jahrhunderts. Das Thema wird durch Beispiele aus dem Erzherzogtum Österreich unter der Enns illustriert.
Abstract
Unlike today’s cadastral survey and land registry boundaries of land property 300 years ago were described by the topographic situation. At special locations a boundary stone with the year date often points to the land owners. Maps of estates are private affairs of the owners and for the documentation of the property rather than for the determination of boundaries. For boundary disputes the land surveyor is called, who draws a boundary map with a description, which serves as a basis for the decision. The topic is illustrated by examples from the Archduchy of Lower Austria.
Anders als zur heutigen Katastervermessung und Dokumentation wurden die Grenzen des Grundeigentums vor 300 Jahren nach topographischen Gegebenheiten beschrieben. An besonderen Punkten weist oft ein Grenzstein mit Jahreszahl auf die Grundbesitzer hin. Herrschaftskarten sind Privatsache der Besitzer und dienen der Dokumentation und weniger der genauen Grenzfestlegung. Bei Grenzstreitigkeiten wurden Geometer hinzugezogen, die eine Grenzkarte mit Beschreibung verfassten, die dann als Entscheidungsgrundlage verwendet wurde. Der Beitrag befasst sich mit der Lage historischer Grenzsteine, mit Grenzbeschreibungen und Karten des 17. und 18. Jahrhunderts. Das Thema wird durch Beispiele aus dem Erzherzogtum Österreich unter der Enns illustriert.
Abstract
Unlike today’s cadastral survey and land registry boundaries of land property 300 years ago were described by the topographic situation. At special locations a boundary stone with the year date often points to the land owners. Maps of estates are private affairs of the owners and for the documentation of the property rather than for the determination of boundaries. For boundary disputes the land surveyor is called, who draws a boundary map with a description, which serves as a basis for the decision. The topic is illustrated by examples from the Archduchy of Lower Austria.
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VGI_202006_Hiermanseder.pdf
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Das (österreichische) Landadministrationssystem der Zukunft? Vision eines zukünftigen Katasters
Kurzfassung
Der Artikel skizziert ein mögliches Bild des österreichischen Landadministrationssystems, wie es in Zukunft aussehen könnte. Diese Vision ist von technologischen, global-politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbedingten Entwicklungen beeinflusst. Das „Landadministrationssystem der Zukunft“ basiert dabei auf Entwicklungen und Innovationen, die in anderen Fachbereichen bereits bestehen oder deren Realisierung sich bereits abzeichnet.
Abstract
The article outlines a potential vision of the Austrian land administration system, as this might look in the future. The vision is driven by technological, global-political, economic, socio-political and environmental developments. The "Land Administration System of the Future" is based on developments and innovations that already exist in other professional areas or whose realization is already apparent.
Der Artikel skizziert ein mögliches Bild des österreichischen Landadministrationssystems, wie es in Zukunft aussehen könnte. Diese Vision ist von technologischen, global-politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbedingten Entwicklungen beeinflusst. Das „Landadministrationssystem der Zukunft“ basiert dabei auf Entwicklungen und Innovationen, die in anderen Fachbereichen bereits bestehen oder deren Realisierung sich bereits abzeichnet.
Abstract
The article outlines a potential vision of the Austrian land administration system, as this might look in the future. The vision is driven by technological, global-political, economic, socio-political and environmental developments. The "Land Administration System of the Future" is based on developments and innovations that already exist in other professional areas or whose realization is already apparent.
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Die Entwicklung des Katasters – genutzte Potentiale und künftige Innovationen
Kurzfassung
Die in der Landadministration realisierten Innovationen hatten im Laufe der Zeit verschiedene Auslöser. Am Anfang waren es überwiegend technische Innovationen. Später führten institutionelle Kooperationen in Kombination mit Innovationen auf der Datenebene zur innovativen Erweiterung des Dategebotes. Immer wieder wurden die eingesetzten Werkzeuge weiterentwickelt und auf der Prozessebene bzw. bei der Ressourcennutzung Innovationsschritte gesetzt.
Abstract
The paper discusses aspects of innovations within land administration. There have been triggers for innovations on the data level by innovative approaches to capture information in the field and on the level of IT-tools enabling the integration, the transport and the storage of large amount of data with digitalization as a prerequisite.
Die in der Landadministration realisierten Innovationen hatten im Laufe der Zeit verschiedene Auslöser. Am Anfang waren es überwiegend technische Innovationen. Später führten institutionelle Kooperationen in Kombination mit Innovationen auf der Datenebene zur innovativen Erweiterung des Dategebotes. Immer wieder wurden die eingesetzten Werkzeuge weiterentwickelt und auf der Prozessebene bzw. bei der Ressourcennutzung Innovationsschritte gesetzt.
Abstract
The paper discusses aspects of innovations within land administration. There have been triggers for innovations on the data level by innovative approaches to capture information in the field and on the level of IT-tools enabling the integration, the transport and the storage of large amount of data with digitalization as a prerequisite.
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VGI_201703_Muggenhuber.pdf
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Kataster E³ - Entstehung, Evidenzhaltung und Entwicklung des Franziszeischen Katasters
Kurzfassung
Der Beitrag dokumentiert die Entwicklungsgeschichte des österreichischen Grundsteuerkatasters. Der Fokus liegt dabei auf der Anlegung des Franziszeischen Katasters sowie auf technischen Aspekten. Ebenso werden im Artikel die wesentlichen Meilensteine in der Evolution des Katasters von einer analogen Grundlage für die Landbesteuerung zu einem modernen Landadministrationssystem aufgezeigt.
Abstract
The paper documents the historical development of the Austrian cadastral system. Focus is given on the implementation of the Franciscan Cadastre as well as on technical aspects. Main milestones in the evolution of the cadastre from an analogous basis for land taxation to a modern land administration system are presented.
Der Beitrag dokumentiert die Entwicklungsgeschichte des österreichischen Grundsteuerkatasters. Der Fokus liegt dabei auf der Anlegung des Franziszeischen Katasters sowie auf technischen Aspekten. Ebenso werden im Artikel die wesentlichen Meilensteine in der Evolution des Katasters von einer analogen Grundlage für die Landbesteuerung zu einem modernen Landadministrationssystem aufgezeigt.
Abstract
The paper documents the historical development of the Austrian cadastral system. Focus is given on the implementation of the Franciscan Cadastre as well as on technical aspects. Main milestones in the evolution of the cadastre from an analogous basis for land taxation to a modern land administration system are presented.
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VGI_201613_Mansberger.pdf
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Der Weg zum Grundsteuerpatent The Road to the Grundsteuerpatent (Land Tax Law)
Kurzfassung
Der Grundsteuerkataster wurde vor 200 Jahren, am 23. Dezember 1817 durch die Unterschrift von Kaiser Franz I. von Österreich ins Leben gerufen. Der Weg zu dieser Unterschrift war gezeichnet von technischen, sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen. Der Artikel beleuchtet diesen Weg ausgehend von der Bauernbefreiung im 18. Jahrhundert.
Abstract
The Austrian tax cadastre was initiated 200 years ago by the signature of Franz I. Emperor of Austria on December 23rd, 1817. The road to this signature was characterized by technological, social, and economical revolutions. The paper depicts this development staring with the liberation of the peasants in the 18th century.
Der Grundsteuerkataster wurde vor 200 Jahren, am 23. Dezember 1817 durch die Unterschrift von Kaiser Franz I. von Österreich ins Leben gerufen. Der Weg zu dieser Unterschrift war gezeichnet von technischen, sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen. Der Artikel beleuchtet diesen Weg ausgehend von der Bauernbefreiung im 18. Jahrhundert.
Abstract
The Austrian tax cadastre was initiated 200 years ago by the signature of Franz I. Emperor of Austria on December 23rd, 1817. The road to this signature was characterized by technological, social, and economical revolutions. The paper depicts this development staring with the liberation of the peasants in the 18th century.
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
Kurzfassung
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Der Grenzstein als Symbol für das Grundeigentum soll UNESCO Welterbe werden
Kurzfassung
In Österreich wird ein Antrag für die Aufnahme von Grenzen & Grenzsteine in die UNESCO-Welterbeliste vorbereitet. Als erster dafür notwendiger Schritt wurde im Sommer 2013 das Ansuchen um Aufnahme in eine nationale Vorschlagsliste bei den zuständigen Stellen eingereicht. Das Projekt ist offen für weitere Partnerstaaten. Das System Grundbuch und Kataster ist aufgrund der langen Tradition, der Entwicklungsdynamik sowie der friedensschaffenden Bedeutung als potentielles Weltkulturerbe anzusehen. Es leistet einen Beitrag zu allen sechs UNESCO-Kriterien für eine Aufnahme in die Welterbe-Liste, besonders zu den Kriterien (ii) bedeutender Austausch menschlicher Werte und (iv) hervorragendes Beispiel eines technologischen Ensembles. Grenzen & Grenzsteine sind sichtbare Zeichen von Grundbuch und Kataster. Damit sind sie auch Symbole für das Grundeigentum sowie für ein großartiges Gemeinschaftswerk von Rechts- und Vermessungskunst, ohne das heute keinerlei Raumentwicklung möglich ist. Neben einer Vorstellung wesentlicher Punkte der Welterbe-Konvention werden im Beitrag die notwendigen Schritte für die Eintragung in die Liste skizziert sowie der derzeitige Stand des Projekts beschrieben. Abschließend werden die Vorteile einer Aufnahme von Grenzen & Grenzsteine in die Welterbe-Liste aufgezeigt.
Abstract
In Austria currently a proposal is going to be prepared to register boundaries & boundary marks in the UNESCO World Heritage List. The first step the application for being registered on the national tentative list was submitted to the responsible authorities in summer 2013. The project itself is open for other countries to join. The system of land registration and cadastre is regarded as potential World Heritage because of the long tradition, its dynamic development, and its peace-enhancing importance. It contributes to all of the six UNESCO criteria for inclusion in the World Heritage List, particularly criteria (ii) significant exchange of human values and (iv) excellent example of a technological ensemble. Boundaries & boundary marks are visible evidence of land registry and cadastre. Therewith they are symbols of land property and also for an excellent collaborative work between the arts of law and surveying. Today any spatial development would be impossible without it. In addition to a presentation of essential points of the World Heritage Convention the necessary steps for the intended enrollment into the list are outlined and the current status of the project is described. Finally, the benefits of an inscription of boundaries & boundary marks in the World Heritage List are summarized.
In Österreich wird ein Antrag für die Aufnahme von Grenzen & Grenzsteine in die UNESCO-Welterbeliste vorbereitet. Als erster dafür notwendiger Schritt wurde im Sommer 2013 das Ansuchen um Aufnahme in eine nationale Vorschlagsliste bei den zuständigen Stellen eingereicht. Das Projekt ist offen für weitere Partnerstaaten. Das System Grundbuch und Kataster ist aufgrund der langen Tradition, der Entwicklungsdynamik sowie der friedensschaffenden Bedeutung als potentielles Weltkulturerbe anzusehen. Es leistet einen Beitrag zu allen sechs UNESCO-Kriterien für eine Aufnahme in die Welterbe-Liste, besonders zu den Kriterien (ii) bedeutender Austausch menschlicher Werte und (iv) hervorragendes Beispiel eines technologischen Ensembles. Grenzen & Grenzsteine sind sichtbare Zeichen von Grundbuch und Kataster. Damit sind sie auch Symbole für das Grundeigentum sowie für ein großartiges Gemeinschaftswerk von Rechts- und Vermessungskunst, ohne das heute keinerlei Raumentwicklung möglich ist. Neben einer Vorstellung wesentlicher Punkte der Welterbe-Konvention werden im Beitrag die notwendigen Schritte für die Eintragung in die Liste skizziert sowie der derzeitige Stand des Projekts beschrieben. Abschließend werden die Vorteile einer Aufnahme von Grenzen & Grenzsteine in die Welterbe-Liste aufgezeigt.
Abstract
In Austria currently a proposal is going to be prepared to register boundaries & boundary marks in the UNESCO World Heritage List. The first step the application for being registered on the national tentative list was submitted to the responsible authorities in summer 2013. The project itself is open for other countries to join. The system of land registration and cadastre is regarded as potential World Heritage because of the long tradition, its dynamic development, and its peace-enhancing importance. It contributes to all of the six UNESCO criteria for inclusion in the World Heritage List, particularly criteria (ii) significant exchange of human values and (iv) excellent example of a technological ensemble. Boundaries & boundary marks are visible evidence of land registry and cadastre. Therewith they are symbols of land property and also for an excellent collaborative work between the arts of law and surveying. Today any spatial development would be impossible without it. In addition to a presentation of essential points of the World Heritage Convention the necessary steps for the intended enrollment into the list are outlined and the current status of the project is described. Finally, the benefits of an inscription of boundaries & boundary marks in the World Heritage List are summarized.
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VGI_201402_Waldhaeusl.pdf
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Recht und Gesetz
Kurzfassung
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Recht und Gesetz
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Der Beitrag von Kataster und Geodaten zur Liegenschaftsbewertung - Von Einheitswerten zu neuen Steuermesszahlen für Liegenschaften
Kurzfassung
Liegenschaften waren schon immer eine attraktive Quelle für Steuereinnahmen. Sie sind einfach zu identifizieren, können nicht verborgen werden und sind unbeweglich. Im 20. Jahrhundert haben sich die Ansätze zur Abschätzung des Wertes einer Liegenschaft, bedingt durch die Verlagerung der ökonomischen Bedeutung von den Agrarflächen hin zu den städtischen Bereichen als Ergebnis des Übergangs von einer Agrarwirtschaft zu einer post-industriellen Gesellschaft, dramatisch geändert. Daher wurde die marktwertbasierte Vergleichsmethode welche auf echten Transaktionen beruht zum Standard für die Liegenschaftsbewertung. Der Artikel zeigt die Eignung flächendeckend verfügbarer Geodaten für ein zukünftiges Massenbewertungssystem in Österreich auf. Öffentliche Verfügbarkeit von Marktwerten hat viele Vorteile und verbessert die Transparenz und Effizienz des Liegenschaftsmarktes. Der Kataster dient dabei als Werkzeug zur räumlichen Verknüpfung aller relevanten Geodaten und wertbestimmenden Parameter als Eingangsgrößen für die Massenbewertung.
Abstract
Real property always has been an attractive source of tax revenues. It can easily be identified, cannot be hidden and is immovable. During the last century, the approaches for estimating the value of real estate significantly have changed, as the economic focus has shifted from agricultural land parcels to urban properties as a result of the transformation of the economy from an agricultural to a post-industrial society. As a consequence, the market valuebased comparison valuation comparing actual property transactions became the commonly used approach for valuation.The article outlines the possible use of countrywide available geodata for a future mass valuation system in Austria. Public availability of market values has multiple benefits and improves the transparency and efficiency of the real estate market.The Cadastral System serves herby as a tool to link all the relevant geodata and value-setting parameters as input for the mass valuation.
Liegenschaften waren schon immer eine attraktive Quelle für Steuereinnahmen. Sie sind einfach zu identifizieren, können nicht verborgen werden und sind unbeweglich. Im 20. Jahrhundert haben sich die Ansätze zur Abschätzung des Wertes einer Liegenschaft, bedingt durch die Verlagerung der ökonomischen Bedeutung von den Agrarflächen hin zu den städtischen Bereichen als Ergebnis des Übergangs von einer Agrarwirtschaft zu einer post-industriellen Gesellschaft, dramatisch geändert. Daher wurde die marktwertbasierte Vergleichsmethode welche auf echten Transaktionen beruht zum Standard für die Liegenschaftsbewertung. Der Artikel zeigt die Eignung flächendeckend verfügbarer Geodaten für ein zukünftiges Massenbewertungssystem in Österreich auf. Öffentliche Verfügbarkeit von Marktwerten hat viele Vorteile und verbessert die Transparenz und Effizienz des Liegenschaftsmarktes. Der Kataster dient dabei als Werkzeug zur räumlichen Verknüpfung aller relevanten Geodaten und wertbestimmenden Parameter als Eingangsgrößen für die Massenbewertung.
Abstract
Real property always has been an attractive source of tax revenues. It can easily be identified, cannot be hidden and is immovable. During the last century, the approaches for estimating the value of real estate significantly have changed, as the economic focus has shifted from agricultural land parcels to urban properties as a result of the transformation of the economy from an agricultural to a post-industrial society. As a consequence, the market valuebased comparison valuation comparing actual property transactions became the commonly used approach for valuation.The article outlines the possible use of countrywide available geodata for a future mass valuation system in Austria. Public availability of market values has multiple benefits and improves the transparency and efficiency of the real estate market.The Cadastral System serves herby as a tool to link all the relevant geodata and value-setting parameters as input for the mass valuation.
Keywords/Schlüsselwörter
Liegenschaftsbewertung Wertermittlung Immobilien-Massenbewertungssystem Geodaten Grund steuer Kataster
Liegenschaftsbewertung Wertermittlung Immobilien-Massenbewertungssystem Geodaten Grund steuer Kataster
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Recht und Gesetz
Kurzfassung
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
Kurzfassung
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Recht und Gesetz
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VGI_201129_Twaroch.pdf
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Vermessungsverordnung Neu
Kurzfassung
Nach eineinhalb Jahrzehnten ist die Vermessungsverordnung 1994 [1] in die Jahre gekommen und soll an die derzeitigen Anforderungen angepasst werden. Vor allem den technologischen Entwicklungen soll mit der neuen Vermessungsverordnung Rechnung getragen werden. Eine Besonderheit ist auch ihre Entstehung: Sie wurde in einer Kooperation von Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Vertretern der Vermessungsbefugten gemeinsam erarbeitet und stellt somit einen Kompromiss all jener dar, die mit ihrer Anwendung ihr täglich Brot verdienen. In diesem Artikel werden zunächst die Probleme der VermV 1994 aufgezeigt. Ausgehend von dieser Situation wird die Entwicklung der neuen Vermessungsverordnung in Form eines Entwurfes aus dem Jahre 2006 und die damit verbundenen Wünsche und Ziele beschrieben. Den Abschluss bildet eine Übersicht über die Änderungen in der neuen Vermessungsverordnung und eine kurze Analyse, ob die Hoffnungen erfüllt, bzw. die Ziele erreicht wurden.
Abstract
The decree for surveying [1] is now fifteen years old and needed to be adapted to technological and organizational developments. A distinctive feature of the new decree for surveying is the creation process: It emerged from a cooperation of the Federal Office of Metrology and Surveying (BEV), the licensed surveyors (IKV), and representatives of organizations with the authority for cadastral surveys. It thus represents a compromise between the persons and institutions working on the cadastre. The paper starts with a discussion of the problems with the old decree for surveying. It then shows the development process and highlights the deviations from the old version. A brief analysis if the result matches the goals and expectations concludes the paper.
Nach eineinhalb Jahrzehnten ist die Vermessungsverordnung 1994 [1] in die Jahre gekommen und soll an die derzeitigen Anforderungen angepasst werden. Vor allem den technologischen Entwicklungen soll mit der neuen Vermessungsverordnung Rechnung getragen werden. Eine Besonderheit ist auch ihre Entstehung: Sie wurde in einer Kooperation von Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Vertretern der Vermessungsbefugten gemeinsam erarbeitet und stellt somit einen Kompromiss all jener dar, die mit ihrer Anwendung ihr täglich Brot verdienen. In diesem Artikel werden zunächst die Probleme der VermV 1994 aufgezeigt. Ausgehend von dieser Situation wird die Entwicklung der neuen Vermessungsverordnung in Form eines Entwurfes aus dem Jahre 2006 und die damit verbundenen Wünsche und Ziele beschrieben. Den Abschluss bildet eine Übersicht über die Änderungen in der neuen Vermessungsverordnung und eine kurze Analyse, ob die Hoffnungen erfüllt, bzw. die Ziele erreicht wurden.
Abstract
The decree for surveying [1] is now fifteen years old and needed to be adapted to technological and organizational developments. A distinctive feature of the new decree for surveying is the creation process: It emerged from a cooperation of the Federal Office of Metrology and Surveying (BEV), the licensed surveyors (IKV), and representatives of organizations with the authority for cadastral surveys. It thus represents a compromise between the persons and institutions working on the cadastre. The paper starts with a discussion of the problems with the old decree for surveying. It then shows the development process and highlights the deviations from the old version. A brief analysis if the result matches the goals and expectations concludes the paper.
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Dynamisches Vermessungsrecht
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Das Vermessungsrecht hat sich in Österreich stufenweise über die Jahrhunderte entwickelt. Die Initiativen für die Weiterentwicklung kamen dabei von verschiedenen Seiten, wodurch auch die rechtlichen und technischen Anforderungen beeinflusst wurden. Immer waren aber die Funktionen von Kataster und Grundbuch als Werkzeug für Entscheidungen auf gesicherter Informationsgrundlage über die Rechtsobjekte von hoher Bedeutung für Land Administration in Österreich.
Abstract
In Austria the legal framework of cadastral survey and land registration has been developed over many centuries. All the improvements have been initiated by rather different sectors of public administration and shaped the legal and organisational framework for the land administration system in Austria. Throughout time these functions developed serve as a secure toolbox for real property related decision making.
Das Vermessungsrecht hat sich in Österreich stufenweise über die Jahrhunderte entwickelt. Die Initiativen für die Weiterentwicklung kamen dabei von verschiedenen Seiten, wodurch auch die rechtlichen und technischen Anforderungen beeinflusst wurden. Immer waren aber die Funktionen von Kataster und Grundbuch als Werkzeug für Entscheidungen auf gesicherter Informationsgrundlage über die Rechtsobjekte von hoher Bedeutung für Land Administration in Österreich.
Abstract
In Austria the legal framework of cadastral survey and land registration has been developed over many centuries. All the improvements have been initiated by rather different sectors of public administration and shaped the legal and organisational framework for the land administration system in Austria. Throughout time these functions developed serve as a secure toolbox for real property related decision making.
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Verleihung der Karl Rinner Preise 2005 und 2006
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Über Toleranzen und Fehlergrenzen: Zur Genauigkeit der Ermittlung von Grundstücksgrenzen
Kurzfassung
In diesem Aufsatz werden die Bestimmungen des §4 derVermessungsverordnung untersucht. An einem konkreten Fall werden die sich ergebenden Fragen dargestellt und Lösungsansätze vorgeschlagen.
Abstract
In this paper the determinations of §4 of the measurement regulations are examined. In a specific case the arising questions and solutions are presented.
In diesem Aufsatz werden die Bestimmungen des §4 derVermessungsverordnung untersucht. An einem konkreten Fall werden die sich ergebenden Fragen dargestellt und Lösungsansätze vorgeschlagen.
Abstract
In this paper the determinations of §4 of the measurement regulations are examined. In a specific case the arising questions and solutions are presented.
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Recht und Gesetz
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Der Karl Rinner Preis der Österreichischen Geodätischen Kommission, seine Stiftung und erste Verleihung
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Verleihung der Friedrich-Hopfner-Medaille an Univ.-Prof. Dr. Thomas A. Wunderlich
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Betreten fremder Grundstücke
Kurzfassung
Die vielfältigen Betretungsrechte in den Bundes- und Landesvorschriften werden in ihrem Spannungsverhältnis zwischen den öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Erfordernissen und der Freiheit des Eigentums dargestellt.
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Die vielfältigen Betretungsrechte in den Bundes- und Landesvorschriften werden in ihrem Spannungsverhältnis zwischen den öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Erfordernissen und der Freiheit des Eigentums dargestellt.
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Guter Rat ist teuer - Schlechter Rat kann teuer kommen. Die Haftung für Auskunft, Gutachten und Information
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Vom Steuerkataster zum Land-Management-System Strukturüberlegungen zu einer Theorie des Katasters
Kurzfassung
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Von inneren und äußeren Grenzen - Eigentum im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft
Kurzfassung
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Recht und Gesetz
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Recht und Gesetz
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Landkarten als Werke im Sinne des Urheberrechtes
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Recht und Gesetz
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Eigentum und Grenzen an Gewässern
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Gesetze und Verordnungen
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtssprechung und Praxis
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Die Herstellung der Kataster- und Grundbuchsordnung nach Straßen- und Wasserbaumaßnahmen
Kurzfassung
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Gesetze und Verordnungen
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Die Durchführung von Grenzverhandlungen
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Gesetze und Verordnungen
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Der Kataster als Beweismittel bei Grenzstreitigkeiten
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Nur ein technisches Problem? Rechtliche Fragen der unmittelbaren Einsichtnahme in die Grundstücksdatenbank
Kurzfassung
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus Rechtsprechung und Praxis
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Aus der Rechtssprechung
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Aus Rechtssprechung und Praxis
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Aus der Rechtsprechung
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Aus der Rechtsprechung
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Aus der Rechtsprechung
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Geodätentag 1982, Berichte
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Aus der Rechtsprechung
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