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eigentum
Wir haben 5 Artikel über eigentum gefunden.
Wohnungseigentum - Aufgaben der Geodäten
Kurzfassung
Durch den länderübergreifenden Vergleich der Vermessung und Bewertung von Wohnungen und Geschäfte im Mehrparteiengebäude (Condominiums; euREAL ) wurde festgestellt, dass die Festlegung des Immobilien-Eigentums in den meisten Ländern grundsätzlich durch eine Schlussvermessung nach der Baufertigstellung und vor der Übergabe an die neuen Eigentümer, aber z.T. auch bei Eigentümerwechsel, zu erfolgen hat. Allein die Bewertung von Wohnungseigentum wird in der endgültigen Bearbeitung in der Regel aus der vorläufigen Bewertung (Phase 1) übernommen. In manchen Ländern hat es sich bereits durchgesetzt, dass ein Vermessungsbüro nach dem Bau und einer abschließenden Flächenvermessung an Hand bestehender oder geläufiger Bewertungen auch die grundbuchsfähige Urkunde (Phase 2) eigenverantwortlich erstellt.
Abstract
Through the cross-border comparison of the measurement and evaluation of condominiums (apartments and shops in multi-party buildings; euREAL), it was found that the final determination of real estate ownership is generally based on a final measurement after completion of the building and before handover to the new owners, but also during change of ownership. Only the evaluation of the condominiums is usually taken from the preliminary evaluation in the final processing. In some countries, it has already become established that the land surveying office, after the final or updated area measurement, also draws up the final deed, which is the basis for the entry in the land register, on its own responsibility, based on customary or common assessments.
Durch den länderübergreifenden Vergleich der Vermessung und Bewertung von Wohnungen und Geschäfte im Mehrparteiengebäude (Condominiums; euREAL ) wurde festgestellt, dass die Festlegung des Immobilien-Eigentums in den meisten Ländern grundsätzlich durch eine Schlussvermessung nach der Baufertigstellung und vor der Übergabe an die neuen Eigentümer, aber z.T. auch bei Eigentümerwechsel, zu erfolgen hat. Allein die Bewertung von Wohnungseigentum wird in der endgültigen Bearbeitung in der Regel aus der vorläufigen Bewertung (Phase 1) übernommen. In manchen Ländern hat es sich bereits durchgesetzt, dass ein Vermessungsbüro nach dem Bau und einer abschließenden Flächenvermessung an Hand bestehender oder geläufiger Bewertungen auch die grundbuchsfähige Urkunde (Phase 2) eigenverantwortlich erstellt.
Abstract
Through the cross-border comparison of the measurement and evaluation of condominiums (apartments and shops in multi-party buildings; euREAL), it was found that the final determination of real estate ownership is generally based on a final measurement after completion of the building and before handover to the new owners, but also during change of ownership. Only the evaluation of the condominiums is usually taken from the preliminary evaluation in the final processing. In some countries, it has already become established that the land surveying office, after the final or updated area measurement, also draws up the final deed, which is the basis for the entry in the land register, on its own responsibility, based on customary or common assessments.
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VGI_202110_Kollenprat.pdf
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Landmanagement und Leerstandspotenzialanalyse - am Beispiel der Flüchtlicngsunterbringung
Kurzfassung
Die Verschneidung von Geodaten als informationelle Grundlage der Innenentwicklung mit Instrumenten des Baulandmanagements ist auf einem ermutigenden Weg. Informationen aus dem Grunddatenbestand des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) werden zunehmend mit Tools der Leerstandsbeobachtung harmonisiert. Ziel ist unter anderem die Identifizierung des Innenentwicklungspotenzials. Die (Geo-)Daten über Eigentumsverhältnisse sowie für die Gründe des Gebäudeleerstands sind indes nicht ohne weiteres zugänglich und oft nur mühsam zu beschaffen. Das durch Geodatenmanagement erreichte personenbezogene Wissen sowie das Kriterium "Information" sind in den Gemeinden zwar erfüllt und vorhanden, sie dürfen aber nur unter strengen Auflagen abgerufen, veröffentlicht und weiterbearbeitet werden. Ohne Kooperation der liegenschaftsbezogenen Fachverwaltungen und ohne Geodatenaustausch ist beispielsweise keine humane, adäquate Flüchtlingsunterbringung realisierbar, was am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main gezeigt wird.
Abstract
The intersection of geo data as an informational instrument of building land management for the potential of inner city revitalization is on an encouraging track. However, numerous legal constraints, property restrictions, risks and data privacy laws exist in Germany. These norms prevent a transparent overview of land information by ALKIS® as a tool of vacancy monitoring that is open to citizens and contains all of the public land which is unused or currently not exploited. For the citizenry and even for the staff of other communal planning and environmental administrations, the criteria "access to information" regarding public and private properties and reasons of real estate vacancy within the geo data infrastructure is difficult, cumbersome and time-consuming to obtain. The debate on open geo-data, cadastre and geo information policy already delivers manageable guidelines for the yet underdeveloped comprehensive land management as a tool to adequately re-use vacant spaces and plots for migrants and asylum-seekers. This development will be shown at the example of Frankfurt on the Main.
Die Verschneidung von Geodaten als informationelle Grundlage der Innenentwicklung mit Instrumenten des Baulandmanagements ist auf einem ermutigenden Weg. Informationen aus dem Grunddatenbestand des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) werden zunehmend mit Tools der Leerstandsbeobachtung harmonisiert. Ziel ist unter anderem die Identifizierung des Innenentwicklungspotenzials. Die (Geo-)Daten über Eigentumsverhältnisse sowie für die Gründe des Gebäudeleerstands sind indes nicht ohne weiteres zugänglich und oft nur mühsam zu beschaffen. Das durch Geodatenmanagement erreichte personenbezogene Wissen sowie das Kriterium "Information" sind in den Gemeinden zwar erfüllt und vorhanden, sie dürfen aber nur unter strengen Auflagen abgerufen, veröffentlicht und weiterbearbeitet werden. Ohne Kooperation der liegenschaftsbezogenen Fachverwaltungen und ohne Geodatenaustausch ist beispielsweise keine humane, adäquate Flüchtlingsunterbringung realisierbar, was am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main gezeigt wird.
Abstract
The intersection of geo data as an informational instrument of building land management for the potential of inner city revitalization is on an encouraging track. However, numerous legal constraints, property restrictions, risks and data privacy laws exist in Germany. These norms prevent a transparent overview of land information by ALKIS® as a tool of vacancy monitoring that is open to citizens and contains all of the public land which is unused or currently not exploited. For the citizenry and even for the staff of other communal planning and environmental administrations, the criteria "access to information" regarding public and private properties and reasons of real estate vacancy within the geo data infrastructure is difficult, cumbersome and time-consuming to obtain. The debate on open geo-data, cadastre and geo information policy already delivers manageable guidelines for the yet underdeveloped comprehensive land management as a tool to adequately re-use vacant spaces and plots for migrants and asylum-seekers. This development will be shown at the example of Frankfurt on the Main.
Keywords/Schlüsselwörter
Baulandmanagement Brachflächenkataster Grundstückseigentum Innenentwicklung Leerstandsanalyse Flüchtlingsunterbringung
Baulandmanagement Brachflächenkataster Grundstückseigentum Innenentwicklung Leerstandsanalyse Flüchtlingsunterbringung
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VGI_201539_Thiel.pdf
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Notwendigkeit und Möglichkeiten eines Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen in Österreich
Kurzfassung
Das österreichische System der Eigentumssicherung an Grund und Boden deckt vorwiegend die Dokumentation von Rechten und Verp.ichtungen aus dem Privatrecht ab. Es gibt derzeit kein Register, welches öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen vollständig und öffentlich zugänglich dokumentiert. In diesem Artikel werden die Notwendigkeit und die Realisierungsmöglichkeiten eines solchen Registers diskutiert. Weiters wird auf öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der österreichischen Gesetzgebung und deren Registrierbarkeit eingegangen. Mögliche technische Realisierungsmöglichkeiten eines Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen runden das Thema ab.
Abstract
The Austrian system of land registration aims at documenting rights and responsibilities emerging from private law. There is no register yet that documents public law restrictions on ownership of land in a complete and publicly accessible way. The paper discusses the requirements for and possibilities to realize such a register. Furthermore, public-law restrictions in the Austrian legal system are discussed and the limits of their registration assessed. Possible technical concepts for the implementation conclude the paper.
Das österreichische System der Eigentumssicherung an Grund und Boden deckt vorwiegend die Dokumentation von Rechten und Verp.ichtungen aus dem Privatrecht ab. Es gibt derzeit kein Register, welches öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen vollständig und öffentlich zugänglich dokumentiert. In diesem Artikel werden die Notwendigkeit und die Realisierungsmöglichkeiten eines solchen Registers diskutiert. Weiters wird auf öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der österreichischen Gesetzgebung und deren Registrierbarkeit eingegangen. Mögliche technische Realisierungsmöglichkeiten eines Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen runden das Thema ab.
Abstract
The Austrian system of land registration aims at documenting rights and responsibilities emerging from private law. There is no register yet that documents public law restrictions on ownership of land in a complete and publicly accessible way. The paper discusses the requirements for and possibilities to realize such a register. Furthermore, public-law restrictions in the Austrian legal system are discussed and the limits of their registration assessed. Possible technical concepts for the implementation conclude the paper.
Keywords/Schlüsselwörter
Kataster öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) Grundstück Eigentumssicherung Register
Kataster öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) Grundstück Eigentumssicherung Register
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VGI_201213_Spangl.pdf
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Der ÖREB-Kataster - ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit des Grundeigentums und eine Chance für unseren Berufsstand?
Kurzfassung
Die Schweiz ist eines der allerersten Länder der Welt, das einen Kataster zur systematischen Dokumentation der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführt. Diese Beschränkungen werden zentral öffentlich zugänglich gemacht, sodass eine höhere Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums möglich wird. Die Verordnung über den ÖREB-Kataster, die auf dem Bundesgesetz über Geoinformation beruht, ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Somit kann nun mit dem Aufbau dieses neuen, zuverlässigen und offiziellen Informationssystems begonnen werden. In der Schweiz muss jede Person, die Grundeigentum besitzt, bei der Nutzung ihres Grundstücks eine Reihe von Rahmenbedingungen einhalten, die ihr vom Gesetzgeber oder von den Behörden auferlegt sind. Dabei geht es um die Beachtung zahlreicher Gesetze und Verordnungen sowie um Beschränkungen, die als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) bezeichnet werden. Der Wunsch, die relevanten Informationen zu einer bestimmten Parzelle zusammenzutragen, führt heute unweigerlich zu einer Odyssee von Amt zu Amt, da an diesem Prozess verschiedene Behörden beteiligt sind. Und dennoch sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer niemals sicher, alle Beschränkungen zu kennen, die ihre Parzelle betreffen. Ausserdem steigt die Zahl der öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, die das Eigentum betreffen, immer weiter an. Der neue Kataster wird diese unbefriedigende Situation beseitigen und die Rechtssicherheit spürbar verbessern.
Abstract
Switzerland is one of the very first countries in the world to introduce a cadastre to systematically compile public-law restrictions on landownership rights (PLR). These restrictions are made directly accessible to the public in order to increase the legal certainty in the area of property. The ordice on the PLR-cadastre, which is based on the Swiss Federal Law on Geoinformation, became effective on 1st October 2009. Therefore, the construction of this new, reliable and official information system can now begin. In Switzerland, every person owning land has to comply with a series of conditions, which are laid down by the legislator or the authorities. This includes observing numerous laws and ordices as well as restrictions, which are described as public-law restrictions on landownership rights (PLR). If someone wishes to collect the relevant information about a specific parcel of land, this inevitably results in an odyssey from office to office, because various authorities are involved in this process. However, owners still can never be sure of knowing all regulations affecting their parcel of land. In addition to this, the number of public-law restrictions concerning property is constantly rising. The new cadastre is going to sort out this unsatisfactory situation and will noticeably improve legal certainty.
Die Schweiz ist eines der allerersten Länder der Welt, das einen Kataster zur systematischen Dokumentation der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführt. Diese Beschränkungen werden zentral öffentlich zugänglich gemacht, sodass eine höhere Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums möglich wird. Die Verordnung über den ÖREB-Kataster, die auf dem Bundesgesetz über Geoinformation beruht, ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Somit kann nun mit dem Aufbau dieses neuen, zuverlässigen und offiziellen Informationssystems begonnen werden. In der Schweiz muss jede Person, die Grundeigentum besitzt, bei der Nutzung ihres Grundstücks eine Reihe von Rahmenbedingungen einhalten, die ihr vom Gesetzgeber oder von den Behörden auferlegt sind. Dabei geht es um die Beachtung zahlreicher Gesetze und Verordnungen sowie um Beschränkungen, die als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) bezeichnet werden. Der Wunsch, die relevanten Informationen zu einer bestimmten Parzelle zusammenzutragen, führt heute unweigerlich zu einer Odyssee von Amt zu Amt, da an diesem Prozess verschiedene Behörden beteiligt sind. Und dennoch sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer niemals sicher, alle Beschränkungen zu kennen, die ihre Parzelle betreffen. Ausserdem steigt die Zahl der öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, die das Eigentum betreffen, immer weiter an. Der neue Kataster wird diese unbefriedigende Situation beseitigen und die Rechtssicherheit spürbar verbessern.
Abstract
Switzerland is one of the very first countries in the world to introduce a cadastre to systematically compile public-law restrictions on landownership rights (PLR). These restrictions are made directly accessible to the public in order to increase the legal certainty in the area of property. The ordice on the PLR-cadastre, which is based on the Swiss Federal Law on Geoinformation, became effective on 1st October 2009. Therefore, the construction of this new, reliable and official information system can now begin. In Switzerland, every person owning land has to comply with a series of conditions, which are laid down by the legislator or the authorities. This includes observing numerous laws and ordices as well as restrictions, which are described as public-law restrictions on landownership rights (PLR). If someone wishes to collect the relevant information about a specific parcel of land, this inevitably results in an odyssey from office to office, because various authorities are involved in this process. However, owners still can never be sure of knowing all regulations affecting their parcel of land. In addition to this, the number of public-law restrictions concerning property is constantly rising. The new cadastre is going to sort out this unsatisfactory situation and will noticeably improve legal certainty.
Wahre Naturgrenze, Grenzberichtigung und vereinbarte Besitzänderung und ihre Folgen für die Mappengrenze
Kurzfassung
Weicht im Regime des Grundsteuerkatasters die Mappengrenze von der maßgeblichen wahren Naturgrenze ab, kann eine Berichtigung der Katastralmappe in gewissen Fällen amtswegig erfolgen, in anderen auf Antrag der Nachbarn durch Übermittlung des Plans eines Vermessungsbefugten. Eine Eigentumsänderung als Folge eines Erwerbsgeschäfts zwischen Nachbarn darf aber nicht einfach im Wege der Mappenberichtigung geschehen, die Grenzänderung setzt zuvor die grundbücherliche Ab- und Zuschreibung des Eigentums voraus. Diese Grundsätze gelten auch für Verfahren zur Neuanlegung des Grenzkatasters nach dem VermG 1968. Erörtert wird ua, wie sich Vermessungsorgane und Vermessungsbefugte in der Verhandlung bei Versuchen der Nachbarn, rechtsgeschäftlich Eigentumsänderungen als "Grenzfestlegung" nach § 25 VermG in den neuen Grenzkataster zu schmuggeln, verhalten sollten.
Abstract
Nicht verfügbar
Weicht im Regime des Grundsteuerkatasters die Mappengrenze von der maßgeblichen wahren Naturgrenze ab, kann eine Berichtigung der Katastralmappe in gewissen Fällen amtswegig erfolgen, in anderen auf Antrag der Nachbarn durch Übermittlung des Plans eines Vermessungsbefugten. Eine Eigentumsänderung als Folge eines Erwerbsgeschäfts zwischen Nachbarn darf aber nicht einfach im Wege der Mappenberichtigung geschehen, die Grenzänderung setzt zuvor die grundbücherliche Ab- und Zuschreibung des Eigentums voraus. Diese Grundsätze gelten auch für Verfahren zur Neuanlegung des Grenzkatasters nach dem VermG 1968. Erörtert wird ua, wie sich Vermessungsorgane und Vermessungsbefugte in der Verhandlung bei Versuchen der Nachbarn, rechtsgeschäftlich Eigentumsänderungen als "Grenzfestlegung" nach § 25 VermG in den neuen Grenzkataster zu schmuggeln, verhalten sollten.
Abstract
Nicht verfügbar
Keywords/Schlüsselwörter
Grenzstreit wahre Naturgrenze Berichtigung der Katastralmappe Grenzerneuerung Grenzberichtigung Grenze und Eigentum Ab- und Zuschreibung von Teilflächen Vergleich über Grenzberichtigung Grundsteuerkataster Ersitzung und Grenzänderung Grenzkataster-Neuanlegung Festlegung des Grenzverlaufs im Anlegungsverfahren
Grenzstreit wahre Naturgrenze Berichtigung der Katastralmappe Grenzerneuerung Grenzberichtigung Grenze und Eigentum Ab- und Zuschreibung von Teilflächen Vergleich über Grenzberichtigung Grundsteuerkataster Ersitzung und Grenzänderung Grenzkataster-Neuanlegung Festlegung des Grenzverlaufs im Anlegungsverfahren
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VGI_201023_Holzner.pdf
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