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Heft 3/2010
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150 Jahre Ziviltechniker, fokussiert auf das Vermessungswesen
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VGI_201016_Kollenprat.pdf
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Grußworte zum 150-jährigen Jubiläum der österreichischen Zivilingenieure
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VGI_201017_Elmstrom.pdf
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150 Jahre Zivilingenieure
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VGI_201018_Zurhorst.pdf
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Warum gerade 1860? In welcher Welt erwachte der Bedarf Österreichs an Zivilingenieuren?
Kurzfassung
2010 feiern die österreichischen, unabhängigen und freiberuflichen Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten ihr einhundertfünfzigjähriges Jubiläum. Ein geraffter historischer Rückblick soll die Epoche um das Jahr 1860, als durch kaiserliche Verordnung vom Staatsdienst unabhängige "Civilingenieure" eingeführt wurden, lebendig machen.
Abstract
In 2010 the Austrian independent and free Civil Engineers and Engineering Consultants celebrate their onehundredandfiftieth anniversary. A brief historical review shall make the Epoch around 1860 vivid, when Civil Engineers independent from state authorities were introduced by emperors order.
2010 feiern die österreichischen, unabhängigen und freiberuflichen Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten ihr einhundertfünfzigjähriges Jubiläum. Ein geraffter historischer Rückblick soll die Epoche um das Jahr 1860, als durch kaiserliche Verordnung vom Staatsdienst unabhängige "Civilingenieure" eingeführt wurden, lebendig machen.
Abstract
In 2010 the Austrian independent and free Civil Engineers and Engineering Consultants celebrate their onehundredandfiftieth anniversary. A brief historical review shall make the Epoch around 1860 vivid, when Civil Engineers independent from state authorities were introduced by emperors order.
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VGI_201019_Wunderlich.pdf
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Neo-Geodäsie und ein immersives Exabyte Weltmodell im Internet
Kurzfassung
Wir erweitern unsere Diskussion der Internet-Inspiration in der Welt der Geodaten (Leberl & Gruber, 2009). Es inter essiert uns in diesem Beitrag insbesondere die Anwendung in der "Ambient Intelligence", in welcher das Internet mit allgegenwärtigen Sensoren zur Wahrnehmung von Objekten und ihrer Bewegungen, mit in diesen Objekten eingebetteten Chips zur Objektidentifizierung, weiters mit einer Internet-Benutzerschnittstelle etwa in der Form intelligenter Mobiltelefonie und schließlich mit einem 3-dimensionalen Modell des menschlichen Umfelds als Erweiterung eines herkömmlichen Geografischen Informationsystems kombiniert wird. Damit wird die Position und Bewegung jedes Objektes und Lebewesens festlegbar und ist per Internet zu dokumentieren, zu interagieren oder autonom zu steuern und anderweitig zu verwerten. Uns interessiert weiters die Evolution des GIS in ein 3D Weltmodell, in welches wir erstens immersiv eintauchen können und welches zweitens durch die Mitwirkung von uns allen entsteht, indem wir als Experten unserer lokalen Umgebung eine Vielzahl an Detailinformationen einem Internet-System zufügen und etwaige Fehler korrigieren können. Wir alle werden damit als Photogrammeter und Geodäten tätig. Es entsteht eine neue Art der Vermessung, eben eine "Neo-Geodäsie".
Abstract
We extend our previous discussion about Internet-inspired Geodata (Leberl & Gruber, 2009). We focus on Ambient Intelligence, where the Internet combines with ubiquitous sensors to track objects and their movements, with chips embedded inside these objects or carried by humans, and with intelligent user interfaces on smart phones. All this requires location information and thus a 3-dimensional model of the human habitat as an extension of the traditional geographic information system.The result is an ability to locate each object and human at any time and to document, interact with, control autonomously and use this knowledge in other ways via the Internet. We are interested in the evolution of the GIS towards a 3D world model, into which we want to immerse ourselves. We want to understand how such a model can benefit from the participation of us all, as a community of users and experts of our very local environment. It is that local area about which we can contribute in the Internet a multitude of relevant data and correct any errors we might find. The user community will become active in photogrammetry and geodesy, and in the process we will experience a new type of surveying engineering, thus a neo-geodesy
Wir erweitern unsere Diskussion der Internet-Inspiration in der Welt der Geodaten (Leberl & Gruber, 2009). Es inter essiert uns in diesem Beitrag insbesondere die Anwendung in der "Ambient Intelligence", in welcher das Internet mit allgegenwärtigen Sensoren zur Wahrnehmung von Objekten und ihrer Bewegungen, mit in diesen Objekten eingebetteten Chips zur Objektidentifizierung, weiters mit einer Internet-Benutzerschnittstelle etwa in der Form intelligenter Mobiltelefonie und schließlich mit einem 3-dimensionalen Modell des menschlichen Umfelds als Erweiterung eines herkömmlichen Geografischen Informationsystems kombiniert wird. Damit wird die Position und Bewegung jedes Objektes und Lebewesens festlegbar und ist per Internet zu dokumentieren, zu interagieren oder autonom zu steuern und anderweitig zu verwerten. Uns interessiert weiters die Evolution des GIS in ein 3D Weltmodell, in welches wir erstens immersiv eintauchen können und welches zweitens durch die Mitwirkung von uns allen entsteht, indem wir als Experten unserer lokalen Umgebung eine Vielzahl an Detailinformationen einem Internet-System zufügen und etwaige Fehler korrigieren können. Wir alle werden damit als Photogrammeter und Geodäten tätig. Es entsteht eine neue Art der Vermessung, eben eine "Neo-Geodäsie".
Abstract
We extend our previous discussion about Internet-inspired Geodata (Leberl & Gruber, 2009). We focus on Ambient Intelligence, where the Internet combines with ubiquitous sensors to track objects and their movements, with chips embedded inside these objects or carried by humans, and with intelligent user interfaces on smart phones. All this requires location information and thus a 3-dimensional model of the human habitat as an extension of the traditional geographic information system.The result is an ability to locate each object and human at any time and to document, interact with, control autonomously and use this knowledge in other ways via the Internet. We are interested in the evolution of the GIS towards a 3D world model, into which we want to immerse ourselves. We want to understand how such a model can benefit from the participation of us all, as a community of users and experts of our very local environment. It is that local area about which we can contribute in the Internet a multitude of relevant data and correct any errors we might find. The user community will become active in photogrammetry and geodesy, and in the process we will experience a new type of surveying engineering, thus a neo-geodesy
Keywords/Schlüsselwörter
Ortsbewusstes Internet 3D Geodaten Luftbildphotogrammetrie Geo-Immersion Zufallsbilder Umgebungsintelligenz Internet-der-Dinge Augmented Reality
Ortsbewusstes Internet 3D Geodaten Luftbildphotogrammetrie Geo-Immersion Zufallsbilder Umgebungsintelligenz Internet-der-Dinge Augmented Reality
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VGI_201020_Leberl.pdf
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Wertermittlung in Begleitung der Stadtentwicklung
Kurzfassung
Für die öffentlich beliehenen Vermessungsingenieure wird es zunehmend wichtiger, Kenntnisse über den Anwendungsraum zu erlangen, für den Vermessungsergebnisse benötigt werden. Dort, wo die Grundstücksvermessung der städtebaulichen Entwicklung dient, spielt die Ermittlung der Werte von Grundstücken eine wichtige, ergänzende Rolle. In dem Vortrag wird der Zusammenhang von Stadtentwicklung und Wertermittlung in Deutschland aufgezeigt und die Entwicklung der Wertermittlungsverfahren an den Veränderungen der Städte in den letzten siebzig Jahren gespiegelt.
Abstract
For publicly loaned geodesists, it has become of greater importance to obtain information on the application area, which is relevant for surveying results. Where surveying conduces to urbanistic development, the valuation of properties plays an important, supplementary role. In this speech, the correlation between urban development and valuation in Germany is presented; moreover the development of valuation systems and the changes of cities during the last seventy years are being reflected.
Für die öffentlich beliehenen Vermessungsingenieure wird es zunehmend wichtiger, Kenntnisse über den Anwendungsraum zu erlangen, für den Vermessungsergebnisse benötigt werden. Dort, wo die Grundstücksvermessung der städtebaulichen Entwicklung dient, spielt die Ermittlung der Werte von Grundstücken eine wichtige, ergänzende Rolle. In dem Vortrag wird der Zusammenhang von Stadtentwicklung und Wertermittlung in Deutschland aufgezeigt und die Entwicklung der Wertermittlungsverfahren an den Veränderungen der Städte in den letzten siebzig Jahren gespiegelt.
Abstract
For publicly loaned geodesists, it has become of greater importance to obtain information on the application area, which is relevant for surveying results. Where surveying conduces to urbanistic development, the valuation of properties plays an important, supplementary role. In this speech, the correlation between urban development and valuation in Germany is presented; moreover the development of valuation systems and the changes of cities during the last seventy years are being reflected.
Keywords/Schlüsselwörter
Stadtentwicklung Immobilienwertermittlung Sanierung Baurecht Berufsfelderweiterung
Stadtentwicklung Immobilienwertermittlung Sanierung Baurecht Berufsfelderweiterung
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VGI_201021_Schwenk.pdf
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Der ÖREB-Kataster - ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit des Grundeigentums und eine Chance für unseren Berufsstand?
Kurzfassung
Die Schweiz ist eines der allerersten Länder der Welt, das einen Kataster zur systematischen Dokumentation der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführt. Diese Beschränkungen werden zentral öffentlich zugänglich gemacht, sodass eine höhere Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums möglich wird. Die Verordnung über den ÖREB-Kataster, die auf dem Bundesgesetz über Geoinformation beruht, ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Somit kann nun mit dem Aufbau dieses neuen, zuverlässigen und offiziellen Informationssystems begonnen werden. In der Schweiz muss jede Person, die Grundeigentum besitzt, bei der Nutzung ihres Grundstücks eine Reihe von Rahmenbedingungen einhalten, die ihr vom Gesetzgeber oder von den Behörden auferlegt sind. Dabei geht es um die Beachtung zahlreicher Gesetze und Verordnungen sowie um Beschränkungen, die als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) bezeichnet werden. Der Wunsch, die relevanten Informationen zu einer bestimmten Parzelle zusammenzutragen, führt heute unweigerlich zu einer Odyssee von Amt zu Amt, da an diesem Prozess verschiedene Behörden beteiligt sind. Und dennoch sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer niemals sicher, alle Beschränkungen zu kennen, die ihre Parzelle betreffen. Ausserdem steigt die Zahl der öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, die das Eigentum betreffen, immer weiter an. Der neue Kataster wird diese unbefriedigende Situation beseitigen und die Rechtssicherheit spürbar verbessern.
Abstract
Switzerland is one of the very first countries in the world to introduce a cadastre to systematically compile public-law restrictions on landownership rights (PLR). These restrictions are made directly accessible to the public in order to increase the legal certainty in the area of property. The ordice on the PLR-cadastre, which is based on the Swiss Federal Law on Geoinformation, became effective on 1st October 2009. Therefore, the construction of this new, reliable and official information system can now begin. In Switzerland, every person owning land has to comply with a series of conditions, which are laid down by the legislator or the authorities. This includes observing numerous laws and ordices as well as restrictions, which are described as public-law restrictions on landownership rights (PLR). If someone wishes to collect the relevant information about a specific parcel of land, this inevitably results in an odyssey from office to office, because various authorities are involved in this process. However, owners still can never be sure of knowing all regulations affecting their parcel of land. In addition to this, the number of public-law restrictions concerning property is constantly rising. The new cadastre is going to sort out this unsatisfactory situation and will noticeably improve legal certainty.
Die Schweiz ist eines der allerersten Länder der Welt, das einen Kataster zur systematischen Dokumentation der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführt. Diese Beschränkungen werden zentral öffentlich zugänglich gemacht, sodass eine höhere Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums möglich wird. Die Verordnung über den ÖREB-Kataster, die auf dem Bundesgesetz über Geoinformation beruht, ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Somit kann nun mit dem Aufbau dieses neuen, zuverlässigen und offiziellen Informationssystems begonnen werden. In der Schweiz muss jede Person, die Grundeigentum besitzt, bei der Nutzung ihres Grundstücks eine Reihe von Rahmenbedingungen einhalten, die ihr vom Gesetzgeber oder von den Behörden auferlegt sind. Dabei geht es um die Beachtung zahlreicher Gesetze und Verordnungen sowie um Beschränkungen, die als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) bezeichnet werden. Der Wunsch, die relevanten Informationen zu einer bestimmten Parzelle zusammenzutragen, führt heute unweigerlich zu einer Odyssee von Amt zu Amt, da an diesem Prozess verschiedene Behörden beteiligt sind. Und dennoch sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer niemals sicher, alle Beschränkungen zu kennen, die ihre Parzelle betreffen. Ausserdem steigt die Zahl der öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, die das Eigentum betreffen, immer weiter an. Der neue Kataster wird diese unbefriedigende Situation beseitigen und die Rechtssicherheit spürbar verbessern.
Abstract
Switzerland is one of the very first countries in the world to introduce a cadastre to systematically compile public-law restrictions on landownership rights (PLR). These restrictions are made directly accessible to the public in order to increase the legal certainty in the area of property. The ordice on the PLR-cadastre, which is based on the Swiss Federal Law on Geoinformation, became effective on 1st October 2009. Therefore, the construction of this new, reliable and official information system can now begin. In Switzerland, every person owning land has to comply with a series of conditions, which are laid down by the legislator or the authorities. This includes observing numerous laws and ordices as well as restrictions, which are described as public-law restrictions on landownership rights (PLR). If someone wishes to collect the relevant information about a specific parcel of land, this inevitably results in an odyssey from office to office, because various authorities are involved in this process. However, owners still can never be sure of knowing all regulations affecting their parcel of land. In addition to this, the number of public-law restrictions concerning property is constantly rising. The new cadastre is going to sort out this unsatisfactory situation and will noticeably improve legal certainty.
Wahre Naturgrenze, Grenzberichtigung und vereinbarte Besitzänderung und ihre Folgen für die Mappengrenze
Kurzfassung
Weicht im Regime des Grundsteuerkatasters die Mappengrenze von der maßgeblichen wahren Naturgrenze ab, kann eine Berichtigung der Katastralmappe in gewissen Fällen amtswegig erfolgen, in anderen auf Antrag der Nachbarn durch Übermittlung des Plans eines Vermessungsbefugten. Eine Eigentumsänderung als Folge eines Erwerbsgeschäfts zwischen Nachbarn darf aber nicht einfach im Wege der Mappenberichtigung geschehen, die Grenzänderung setzt zuvor die grundbücherliche Ab- und Zuschreibung des Eigentums voraus. Diese Grundsätze gelten auch für Verfahren zur Neuanlegung des Grenzkatasters nach dem VermG 1968. Erörtert wird ua, wie sich Vermessungsorgane und Vermessungsbefugte in der Verhandlung bei Versuchen der Nachbarn, rechtsgeschäftlich Eigentumsänderungen als "Grenzfestlegung" nach § 25 VermG in den neuen Grenzkataster zu schmuggeln, verhalten sollten.
Weicht im Regime des Grundsteuerkatasters die Mappengrenze von der maßgeblichen wahren Naturgrenze ab, kann eine Berichtigung der Katastralmappe in gewissen Fällen amtswegig erfolgen, in anderen auf Antrag der Nachbarn durch Übermittlung des Plans eines Vermessungsbefugten. Eine Eigentumsänderung als Folge eines Erwerbsgeschäfts zwischen Nachbarn darf aber nicht einfach im Wege der Mappenberichtigung geschehen, die Grenzänderung setzt zuvor die grundbücherliche Ab- und Zuschreibung des Eigentums voraus. Diese Grundsätze gelten auch für Verfahren zur Neuanlegung des Grenzkatasters nach dem VermG 1968. Erörtert wird ua, wie sich Vermessungsorgane und Vermessungsbefugte in der Verhandlung bei Versuchen der Nachbarn, rechtsgeschäftlich Eigentumsänderungen als "Grenzfestlegung" nach § 25 VermG in den neuen Grenzkataster zu schmuggeln, verhalten sollten.
Keywords/Schlüsselwörter
Grenzstreit wahre Naturgrenze Berichtigung der Katastralmappe Grenzerneuerung Grenzberichtigung Grenze und Eigentum Ab- und Zuschreibung von Teilflächen Vergleich über Grenzberichtigung Grundsteuerkataster Ersitzung und Grenzänderung Grenzkataster-Neuanlegung Festlegung des Grenzverlaufs im Anlegungsverfahren
Grenzstreit wahre Naturgrenze Berichtigung der Katastralmappe Grenzerneuerung Grenzberichtigung Grenze und Eigentum Ab- und Zuschreibung von Teilflächen Vergleich über Grenzberichtigung Grundsteuerkataster Ersitzung und Grenzänderung Grenzkataster-Neuanlegung Festlegung des Grenzverlaufs im Anlegungsverfahren
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VGI_201023_Holzner.pdf
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E-Government Strategien und Anwendungsbeispiele
Kurzfassung
E-Government ist in Österreich eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Es umfasst ein breites Spektrum an Möglichkeiten: es beginnt bei der einfachen Selbstdarstellung einer Verwaltungsbehörde im Internet bis zur kompletten Verlagerung ganzer Verwaltungsprozesse auf die digitale Ebene. Der Bürger profitiert dadurch, dass die „virtuelle Verwaltung" sieben mal vierundzwanzig Stunden offen hat, bei elektronischen Anträgen keine Wartezeiten anfallen und dass bei durchgängig elektronischen Prozessen die Verfahrensdauer signifikant kürzer ist. Die Verwaltung kann elektronisch eingebrachte Anträge meist elektronisch weiterverarbeiten und erspart sich Aufwand bei der Aufnahme der Antragsdaten. Der Personalaufwand in der Verwaltung wird reduziert. Zur Gewährleistung der Sicherheit im E-Government wurde für die IT des Landes Kärnten ein Qualitäts- und Integriertes Sicherheits-Management-System nach ISO 9000 und 27000 eingeführt. Maßgebliche, umgesetzte E-Governmentprojekte des Landes Kärnten sind der elektronische Akt (ELAK), die Online-Gewerbeanmeldung, der elektronisch abgewickelte Grüne Grundverkehr, die Gemeinderechtsdokumentation sowie die Einführung der Dualen Zustellung und der Amtssignatur. Als Zukunftsprojekt zur weiteren Reduktion des Aufwandes für Bürger und Verwaltung soll der Bereich der elektronischen Bezahlung inklusive einer elektronischen Zahlungsbestätigung mittelfristig umgesetzt werden. Bei aller technischen Unterstützung muss E-Government begleitend mit einer Straffung der Verwaltungsprozesse und Normen einhergehen, und als ein wichtiges Unterstützungssystem für die Verwaltungsreform und in Umfang und Bedeutung weiterhin wachsen.
E-Government ist in Österreich eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Es umfasst ein breites Spektrum an Möglichkeiten: es beginnt bei der einfachen Selbstdarstellung einer Verwaltungsbehörde im Internet bis zur kompletten Verlagerung ganzer Verwaltungsprozesse auf die digitale Ebene. Der Bürger profitiert dadurch, dass die „virtuelle Verwaltung" sieben mal vierundzwanzig Stunden offen hat, bei elektronischen Anträgen keine Wartezeiten anfallen und dass bei durchgängig elektronischen Prozessen die Verfahrensdauer signifikant kürzer ist. Die Verwaltung kann elektronisch eingebrachte Anträge meist elektronisch weiterverarbeiten und erspart sich Aufwand bei der Aufnahme der Antragsdaten. Der Personalaufwand in der Verwaltung wird reduziert. Zur Gewährleistung der Sicherheit im E-Government wurde für die IT des Landes Kärnten ein Qualitäts- und Integriertes Sicherheits-Management-System nach ISO 9000 und 27000 eingeführt. Maßgebliche, umgesetzte E-Governmentprojekte des Landes Kärnten sind der elektronische Akt (ELAK), die Online-Gewerbeanmeldung, der elektronisch abgewickelte Grüne Grundverkehr, die Gemeinderechtsdokumentation sowie die Einführung der Dualen Zustellung und der Amtssignatur. Als Zukunftsprojekt zur weiteren Reduktion des Aufwandes für Bürger und Verwaltung soll der Bereich der elektronischen Bezahlung inklusive einer elektronischen Zahlungsbestätigung mittelfristig umgesetzt werden. Bei aller technischen Unterstützung muss E-Government begleitend mit einer Straffung der Verwaltungsprozesse und Normen einhergehen, und als ein wichtiges Unterstützungssystem für die Verwaltungsreform und in Umfang und Bedeutung weiterhin wachsen.
Keywords/Schlüsselwörter
E-Government Verwaltungsreform Virtuelle Verwaltung Elektronische Verfahren Elektronischer Akt (ELAK) Duale Zustellung Amtssignatur elektronische Bezahlung
E-Government Verwaltungsreform Virtuelle Verwaltung Elektronische Verfahren Elektronischer Akt (ELAK) Duale Zustellung Amtssignatur elektronische Bezahlung
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VGI_201024_Koeller.pdf
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