- Home  »
- VGI - Die Zeitschrift  »
- 2018 - 106. Jahrgang  »
- Heft 4/2018
Heft 4/2018
Heft 4/2018
50 Jahre Grenzkataster - Vorwort
Kurzfassung
„Jede Geburtstagsfeier muß, wenn sie keine leere Form darstellen will, stets ein Zweifaches zum Inhalt haben, nämlich eine kritische Rückschau auf das Vergangene und darauf aufbauend eine ebensolche Vorschau auf das Kommende. Da wir in diesen Tagen eine solche Feier für unseren Kataster abhalten, so läßt sich nicht vermeiden, auch für unseren Bereich eine solche doppelte Schau vorzunehmen und damit auch unseren Standort einer Prüfung zu unterziehen“ – so schrieb Dr. Helmut Marhold im Jahr 1967 in seinem Beitrag zur zweiten Fachtagung für Vermessungswesen anlässlich von 150 Jahre Kataster in Österreich. Die OVG nimmt sich diesen Grundsatz auch zum Vorbild, um in dieser Ausgabe der vgi zum Anlass von „50 Jahre Grenzkataster“ einen Blick auf die vergangenen Jahre zu werfen und sich mit den Entwicklungen im Grenzkataster kritisch auseiderzusetzen.
„Jede Geburtstagsfeier muß, wenn sie keine leere Form darstellen will, stets ein Zweifaches zum Inhalt haben, nämlich eine kritische Rückschau auf das Vergangene und darauf aufbauend eine ebensolche Vorschau auf das Kommende. Da wir in diesen Tagen eine solche Feier für unseren Kataster abhalten, so läßt sich nicht vermeiden, auch für unseren Bereich eine solche doppelte Schau vorzunehmen und damit auch unseren Standort einer Prüfung zu unterziehen“ – so schrieb Dr. Helmut Marhold im Jahr 1967 in seinem Beitrag zur zweiten Fachtagung für Vermessungswesen anlässlich von 150 Jahre Kataster in Österreich. Die OVG nimmt sich diesen Grundsatz auch zum Vorbild, um in dieser Ausgabe der vgi zum Anlass von „50 Jahre Grenzkataster“ einen Blick auf die vergangenen Jahre zu werfen und sich mit den Entwicklungen im Grenzkataster kritisch auseiderzusetzen.
PDF-Download
VGI_201823_Ernst.pdf
VGI_201823_Ernst.pdf
Das Vermessungsgesetz 1969 – 70 Jahre Bemühungen um einen Rechtskataster
Kurzfassung
Die Beschlussfassung des Vermessungsgesetzes durch das Parlament im Jahr 1968 war der Schlusspunkt von jahrzehntelangen Diskussionen, Vorschlägen und Gesetzesentwürfen, die zeigen, wie sich Fragestellungen erst verdichten müssen, um entscheidungsreif zu werden. Als mit dem kaiserlichen Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 die Grundlage für den stabilen Kataster geschaffen wurde, war schon damals klar, dass eine gerechte Grundsteuerverteilung nicht nur die Anlage des Katasters, sondern auch seine ständige Weiterführung enthalten müsse. Es wurde deshalb auch bestimmt, dass die im Laufe der Zeit vorkommenden Veränderungen in Evidenz zu halten seien. Diese Fortführung basierte jedoch auf dem reinen Anmeldungsprinzip [Praxmeier 1933]. Das Evidenzhaltungsgesetz 1883 schuf die Grundlage für die systematische Fortführung des Katasters. Auch für die Ziviltechniker brachte dieses Gesetz die erstmalige Anerkennung ihrer wertvollen Mitarbeit an der Fortführung des Grundsteuerkatasters mit der Bestimmung, dass die Vermessung durch den „Vermessungsbeamten" bei Grundteilungen zu unterbleiben habe, wenn von der Partei ein durch einen behördlich autorisierten „Privattechniker" verfasster und beglaubigter geometrischer Plan beigebracht wird [Kloiber 1963].
Die Beschlussfassung des Vermessungsgesetzes durch das Parlament im Jahr 1968 war der Schlusspunkt von jahrzehntelangen Diskussionen, Vorschlägen und Gesetzesentwürfen, die zeigen, wie sich Fragestellungen erst verdichten müssen, um entscheidungsreif zu werden. Als mit dem kaiserlichen Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 die Grundlage für den stabilen Kataster geschaffen wurde, war schon damals klar, dass eine gerechte Grundsteuerverteilung nicht nur die Anlage des Katasters, sondern auch seine ständige Weiterführung enthalten müsse. Es wurde deshalb auch bestimmt, dass die im Laufe der Zeit vorkommenden Veränderungen in Evidenz zu halten seien. Diese Fortführung basierte jedoch auf dem reinen Anmeldungsprinzip [Praxmeier 1933]. Das Evidenzhaltungsgesetz 1883 schuf die Grundlage für die systematische Fortführung des Katasters. Auch für die Ziviltechniker brachte dieses Gesetz die erstmalige Anerkennung ihrer wertvollen Mitarbeit an der Fortführung des Grundsteuerkatasters mit der Bestimmung, dass die Vermessung durch den „Vermessungsbeamten" bei Grundteilungen zu unterbleiben habe, wenn von der Partei ein durch einen behördlich autorisierten „Privattechniker" verfasster und beglaubigter geometrischer Plan beigebracht wird [Kloiber 1963].
PDF-Download
VGI_201817_Twaroch.pdf
VGI_201817_Twaroch.pdf
50 Jahre Grenzkataster - Vortrag beim Österreichischen Geodätentag, Mai 2018 in Steyr
Kurzfassung
Herzlich willkommen hier in Steyr zu dieser Veranstaltung, sozusagen dem Special Day „50 Jahre Grenzkataster“. Jeder von Ihnen weiß, dass es in diesem Grenzkataster viele Möglichkeiten und Optionen gibt: Technik und Geodäsie (zum Teil auch Mathematik) treten in engen Kontakt mit dem Recht. Dabei kommt es immer wieder zu Herausforderungen und Problemen. Wenn man zurückblickt auf das, was sich in den letzten Jahrzehnten seit der Einführung des Grenzkatasters 1969 getan hat, dann sieht man, dass die technologische Entwicklung mit ihren Möglichkeiten der modernen Informationstechnologien dem österreichischen Modell des Grenzkatasters einen Zusatznutzen verschafft hat, obwohl es ursprünglich nur um die Frage der Rechtssicherheit gegangen ist. Diesen Zusatznutzen bewundern ausländische Beobachter auch aus solchen Staaten, die einen im Hinblick auf die Rechtssicherheit hochentwickelten Kataster haben. Ich beginne daher mit einem Artikel von Bengt Kjellson, dem mittlerweile pensionierten Direktor des Schwedischen Lantmäteriet, der im Jahr 2017 anlässlich der Feier „200 Jahre Kataster“ geschrieben hat, dass die schwedische Regierung ihn beauftragt habe, zu untersuchen, welche Vorteile es hätte, auf einen Kataster umzusteigen, der durch rechtlich verbindliche Koordinatenwerte der Grenzpunkte definiert ist. Wenn also im Kataster Transformationen aus lokalen Unterlagen vorhanden sind, so zeigt sich in der Analyse bereits die Herausforderung: Wie kann man ein System von 450.000 km² in einem neuen System abbilden? Kjellson hat auch erkannt, dass gewissen Bereichen die Verwendung des Katasters verschlossen bleiben: Dazu gehören die Stadtplanung, die Verwaltung, die Wirtschaft und die Bürger. Für diese könnten viele Anwendungen von großem Nutzen entwickelt werden.
Herzlich willkommen hier in Steyr zu dieser Veranstaltung, sozusagen dem Special Day „50 Jahre Grenzkataster“. Jeder von Ihnen weiß, dass es in diesem Grenzkataster viele Möglichkeiten und Optionen gibt: Technik und Geodäsie (zum Teil auch Mathematik) treten in engen Kontakt mit dem Recht. Dabei kommt es immer wieder zu Herausforderungen und Problemen. Wenn man zurückblickt auf das, was sich in den letzten Jahrzehnten seit der Einführung des Grenzkatasters 1969 getan hat, dann sieht man, dass die technologische Entwicklung mit ihren Möglichkeiten der modernen Informationstechnologien dem österreichischen Modell des Grenzkatasters einen Zusatznutzen verschafft hat, obwohl es ursprünglich nur um die Frage der Rechtssicherheit gegangen ist. Diesen Zusatznutzen bewundern ausländische Beobachter auch aus solchen Staaten, die einen im Hinblick auf die Rechtssicherheit hochentwickelten Kataster haben. Ich beginne daher mit einem Artikel von Bengt Kjellson, dem mittlerweile pensionierten Direktor des Schwedischen Lantmäteriet, der im Jahr 2017 anlässlich der Feier „200 Jahre Kataster“ geschrieben hat, dass die schwedische Regierung ihn beauftragt habe, zu untersuchen, welche Vorteile es hätte, auf einen Kataster umzusteigen, der durch rechtlich verbindliche Koordinatenwerte der Grenzpunkte definiert ist. Wenn also im Kataster Transformationen aus lokalen Unterlagen vorhanden sind, so zeigt sich in der Analyse bereits die Herausforderung: Wie kann man ein System von 450.000 km² in einem neuen System abbilden? Kjellson hat auch erkannt, dass gewissen Bereichen die Verwendung des Katasters verschlossen bleiben: Dazu gehören die Stadtplanung, die Verwaltung, die Wirtschaft und die Bürger. Für diese könnten viele Anwendungen von großem Nutzen entwickelt werden.
PDF-Download
VGI_201818_Hoffmann.pdf
VGI_201818_Hoffmann.pdf
Kommt der Grenzkataster an seine Grenzen? Eine Geburtstagsansprache
Kurzfassung
Lieber Grenzkataster! Jetzt steht also Dein runder Geburtstag vor der Tür. Und Du bist eigentlich noch ein junges Ding im Vergleich zu Deinem Vorgänger. Der hatte ja voriges Jahr schon 200 Jahre auf dem Buckel und wir haben ihn hochleben lassen. Als Du dann am 3.7.1968 das Licht der Welt erblicktest, wurdest Du schon sehnlichst erwartet. Das Vertrauen in das Grundbuch und den dadurch garantierten Nachweis des Eigentums an Liegenschaften war ja damals ein alter Bekannter und mit ein Garant für das Funktionieren unseres Staatswesens. Und man fragte sich, warum sollte man die Rechtssicherheit nicht weiter ausbauen und auch die Grenzen verbindlich festlegen können. Das nötige Handwerkszeug dazu war ja gegeben, das Festpunktnetz engmaschig genug geschaffen, die Messmittel genau und zuverlässig. …
Lieber Grenzkataster! Jetzt steht also Dein runder Geburtstag vor der Tür. Und Du bist eigentlich noch ein junges Ding im Vergleich zu Deinem Vorgänger. Der hatte ja voriges Jahr schon 200 Jahre auf dem Buckel und wir haben ihn hochleben lassen. Als Du dann am 3.7.1968 das Licht der Welt erblicktest, wurdest Du schon sehnlichst erwartet. Das Vertrauen in das Grundbuch und den dadurch garantierten Nachweis des Eigentums an Liegenschaften war ja damals ein alter Bekannter und mit ein Garant für das Funktionieren unseres Staatswesens. Und man fragte sich, warum sollte man die Rechtssicherheit nicht weiter ausbauen und auch die Grenzen verbindlich festlegen können. Das nötige Handwerkszeug dazu war ja gegeben, das Festpunktnetz engmaschig genug geschaffen, die Messmittel genau und zuverlässig. …
PDF-Download
VGI_201819_Kolbe.pdf
VGI_201819_Kolbe.pdf
„50 Jahre Grenzkataster“ - Aus Sicht der Länder
Kurzfassung
50 Jahre Grenzkataster decken nur das letzte Viertel der 200 - jährigen Geschichte des Katasters in Österreich ab. Er entstand rund 25 Jahre vor der flächendeckenden Digitalisierung des Katasters in den 90er Jahren. Der Unterschied zum Grundsteuerkataster war hauptsächlich den damit befassten Berufsgruppen der Geodäten und der Rechtsberufe bekannt. Sie waren mit der Qualität und den Eigenheiten des Katasters bestens vertraut. Die Vorteile blieben einer breiten Öffentlichkeit verborgen und waren eher individuell, denn der Unterschied zu den bisherigen Urkunden war auf den ersten Blick nicht so groß. Die Anwender und Grundeigentümer hatten in Ihrem Dokumentenschrank jetzt neben den bisherigen Vermessungsurkunden eben auch Vermessungsurkunden mit unterstrichenen Grundstücksnummern und einem seltsamen „G“ im Grundstücksverzeichnis. …
50 Jahre Grenzkataster decken nur das letzte Viertel der 200 - jährigen Geschichte des Katasters in Österreich ab. Er entstand rund 25 Jahre vor der flächendeckenden Digitalisierung des Katasters in den 90er Jahren. Der Unterschied zum Grundsteuerkataster war hauptsächlich den damit befassten Berufsgruppen der Geodäten und der Rechtsberufe bekannt. Sie waren mit der Qualität und den Eigenheiten des Katasters bestens vertraut. Die Vorteile blieben einer breiten Öffentlichkeit verborgen und waren eher individuell, denn der Unterschied zu den bisherigen Urkunden war auf den ersten Blick nicht so groß. Die Anwender und Grundeigentümer hatten in Ihrem Dokumentenschrank jetzt neben den bisherigen Vermessungsurkunden eben auch Vermessungsurkunden mit unterstrichenen Grundstücksnummern und einem seltsamen „G“ im Grundstücksverzeichnis. …
PDF-Download
VGI_201820_Seebacher.pdf
VGI_201820_Seebacher.pdf
50 Jahre Grenzkataster: „Haben wir rechtlich etwas garantiert, das wir technisch gar nicht garantieren können?“
Kurzfassung
Bis zum 1.1.1969 (Inkrafttreten des neuen Vermessungsgesetzes - VermG) war die Lage eines Grundstückes in Österreich rechtlich nicht sicher gestellt. Die Eintragungen im Grundbuch - die Grundstücksnummer, die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen des Grundstückes - waren seit der Anlegung des Grundbuches (ab 1871) rechtsverbindlich, Lage, Umfang und Größe des Grundstückes hingegen nicht. Katastral- und Grundbuchsmappe dienten lediglich als Hilfseinrichtungen zur Veranschaulichung der Lage der Grundstücke. Im Grundsteuerkataster waren für die Grenzen und damit auch für die Größe eines Grundstückes nur die tatsächlichen Gegebenheiten in der Natur maßgeblich. Im Falle eines Streites über die Grenzen entschied der Richter im Außerstreitverfahren (§§ 850 ff ABGB) in der Regel nach dem letzten ruhigen Besitzstand, sofern ein solcher nicht zu ermitteln war, oft auch nach billigem Ermessen. Die Grundbuchs- oder Katastralmappe war bei der Grenzfeststellung nur eines von mehreren möglichen Beweismitteln. …
Bis zum 1.1.1969 (Inkrafttreten des neuen Vermessungsgesetzes - VermG) war die Lage eines Grundstückes in Österreich rechtlich nicht sicher gestellt. Die Eintragungen im Grundbuch - die Grundstücksnummer, die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen des Grundstückes - waren seit der Anlegung des Grundbuches (ab 1871) rechtsverbindlich, Lage, Umfang und Größe des Grundstückes hingegen nicht. Katastral- und Grundbuchsmappe dienten lediglich als Hilfseinrichtungen zur Veranschaulichung der Lage der Grundstücke. Im Grundsteuerkataster waren für die Grenzen und damit auch für die Größe eines Grundstückes nur die tatsächlichen Gegebenheiten in der Natur maßgeblich. Im Falle eines Streites über die Grenzen entschied der Richter im Außerstreitverfahren (§§ 850 ff ABGB) in der Regel nach dem letzten ruhigen Besitzstand, sofern ein solcher nicht zu ermitteln war, oft auch nach billigem Ermessen. Die Grundbuchs- oder Katastralmappe war bei der Grenzfeststellung nur eines von mehreren möglichen Beweismitteln. …
PDF-Download
VGI_201821_Mueller-Fembeck.pdf
VGI_201821_Mueller-Fembeck.pdf
Aus der Korrespondenz von Johann Jakob von Marinoni mit Leonhard Euler 1736-1751
Kurzfassung
Die erhaltene Korrespondenz Marinonis mit Euler umfasst 20 Briefe aus der Zeit von 1736-1751. Aus der 1.Periode, dem St. Petersburger Schriftwechsel bis 1740, gibt es 3 Schreiben von Euler, darunter das in der mathematischen Literatur berühmte vom 13. März 1736 mit der Lösung des Königsberger Brückenproblems, und 2 Antworten Marinonis, alle in lateinischer Sprache. Die Briefe Eulers sind im 20. Jahrhundert einzeln gedruckt worden. Von Marinoni ist 1 Brief in Tartu online verfügbar, den der Autor 2017 transkribiert, übersetzt und veröffentlicht hat. Die 2. oder Berliner Periode 1746-1751, mit 14 bis dato unveröffentlichten Briefen Marinonis und einem in Florenz aufbewahrten, mehrfach gedruckten Schreiben Eulers über die astronomische Bedeutung des Obelisken am Marsfeld, enthält nur französische Briefe. Die Korrespondenz als Ganzes ist bisher noch nicht publiziert. Diese Lücke soll nunmehr geschlossen werden. Alle Briefe sind transkribiert, ins Deutsche übersetzt und kommentiert. Ergänzende Ausführungen und Abbildungen zum Inhalt dienen der Veranschaulichung der in der Korrespondenz besprochenen Themen. Über die Erörterung der Themen aus Kartographie, Astronomie und Mathematik hinaus geht es diesem Beitrag vor allem darum, Charaktere, gemeinsame Interessen und persönliche wie wissenschaftliche Beziehung zweier Mathematiker unterschiedlicher Generationen in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu beleuchten. Dafür sind auch Anreden, Grußformeln, "Smalltalk", Sprache, etc. wichtig. Originalzitate und auszugsweise Abbildungen belegen die Aussagen.
Abstract
The preserved correspondence of Marinoni with Euler consists of 20 letters dating from 1736-1751. From the 1st period, the St. Petersburg exchange of letters until 1740, there are 3 writings from Euler, including the one famous in mathematical literature of March 13th, 1736 with the solution of the Problem of Königsberg Bridges, and 2 responses of Marinoni, all in Latin. Eulers letters have been printed separately in the 20th century. One letter from Marinoni is available online in Tartu, which the author has transcribed, translated and published in 2017. The 2nd or Berlin period 1746-1751 with 14 hitherto unpublished communications of Marinoni and 1 letter of Euler, retained in Florence, printed several times, about the astronomic significance of the obelisk in Campo Marzio, contains only French letters. The correspondence as a whole is still unpublished. This gap is to be closed now. All letters are transcribed, translated into German and commented. Additional remarks and illustrations to the content serve as explanation for the topics referred to in the correspondence. Beyond the description of topics from cartography, astronomy and mathematics this article is about highlighting characters, common interests and personal as well as scientific relationship of two mathematicians of different generations in the 1st half of the 18th century. For this task also salutatory addresses, complimentary closes, small talk, language used, etc. are important. Original quotations and illustrations in extracts confirm the statements.
Die erhaltene Korrespondenz Marinonis mit Euler umfasst 20 Briefe aus der Zeit von 1736-1751. Aus der 1.Periode, dem St. Petersburger Schriftwechsel bis 1740, gibt es 3 Schreiben von Euler, darunter das in der mathematischen Literatur berühmte vom 13. März 1736 mit der Lösung des Königsberger Brückenproblems, und 2 Antworten Marinonis, alle in lateinischer Sprache. Die Briefe Eulers sind im 20. Jahrhundert einzeln gedruckt worden. Von Marinoni ist 1 Brief in Tartu online verfügbar, den der Autor 2017 transkribiert, übersetzt und veröffentlicht hat. Die 2. oder Berliner Periode 1746-1751, mit 14 bis dato unveröffentlichten Briefen Marinonis und einem in Florenz aufbewahrten, mehrfach gedruckten Schreiben Eulers über die astronomische Bedeutung des Obelisken am Marsfeld, enthält nur französische Briefe. Die Korrespondenz als Ganzes ist bisher noch nicht publiziert. Diese Lücke soll nunmehr geschlossen werden. Alle Briefe sind transkribiert, ins Deutsche übersetzt und kommentiert. Ergänzende Ausführungen und Abbildungen zum Inhalt dienen der Veranschaulichung der in der Korrespondenz besprochenen Themen. Über die Erörterung der Themen aus Kartographie, Astronomie und Mathematik hinaus geht es diesem Beitrag vor allem darum, Charaktere, gemeinsame Interessen und persönliche wie wissenschaftliche Beziehung zweier Mathematiker unterschiedlicher Generationen in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu beleuchten. Dafür sind auch Anreden, Grußformeln, "Smalltalk", Sprache, etc. wichtig. Originalzitate und auszugsweise Abbildungen belegen die Aussagen.
Abstract
The preserved correspondence of Marinoni with Euler consists of 20 letters dating from 1736-1751. From the 1st period, the St. Petersburg exchange of letters until 1740, there are 3 writings from Euler, including the one famous in mathematical literature of March 13th, 1736 with the solution of the Problem of Königsberg Bridges, and 2 responses of Marinoni, all in Latin. Eulers letters have been printed separately in the 20th century. One letter from Marinoni is available online in Tartu, which the author has transcribed, translated and published in 2017. The 2nd or Berlin period 1746-1751 with 14 hitherto unpublished communications of Marinoni and 1 letter of Euler, retained in Florence, printed several times, about the astronomic significance of the obelisk in Campo Marzio, contains only French letters. The correspondence as a whole is still unpublished. This gap is to be closed now. All letters are transcribed, translated into German and commented. Additional remarks and illustrations to the content serve as explanation for the topics referred to in the correspondence. Beyond the description of topics from cartography, astronomy and mathematics this article is about highlighting characters, common interests and personal as well as scientific relationship of two mathematicians of different generations in the 1st half of the 18th century. For this task also salutatory addresses, complimentary closes, small talk, language used, etc. are important. Original quotations and illustrations in extracts confirm the statements.
PDF-Download
VGI_201822_Hiermanseder.pdf
VGI_201822_Hiermanseder.pdf